Betriebsschließung: Gastwirt gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

| Gastronomie Gastronomie

Nach einer bundesweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten von 30 Tagen coronabedingter Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen - exakt 1,014 Millionen Euro. In ganz Deutschland sind an den Gerichten bereits hunderte ähnlicher Klagen gegen mehrere Versicherungen anhängig, inklusive des Marktführers Allianz.

Folge der Münchner Entscheidung könnte nach Einschätzung des siegreichen Wirts eine zweite Klagewelle sein: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten, sagte Christian Vogler, der Pächter des über die Münchner Stadtgrenzen hinaus bekannten Augustinerkellers. «Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.» Viele Gastronomen seien in ihrer Existenz bedroht. «Jetzt ist endlich mal ein Richter da, der sagt: Es ist Unrecht, was ihr da macht.»

Doch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, die unterlegene Versicherungskammer will sich nicht geschlagen geben: «Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen», teilte das Unternehmen mit.

In dem Urteil geht es um eine Police, in der die Betriebsschließung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ausdrücklich gedeckt ist. Der Chef des Augustinerkellers hatte den Vertrag überhaupt erst am 5. März unterschrieben, weil er sich gegen eine coronabedingte Schließung absichern wollte.

Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen, weil der Schutz nach Auffassung des Unternehmens nur für Krankheiten und Erreger gilt, die in dem Vertrag ausdrücklich genannt sind - Covid-19 zählt nicht dazu.

Das sieht das Gericht ganz anders: Schließungen nach Infektionsschutzgesetz seien in dem Vertrag abgesichert, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Ob Covid-19 ausdrücklich erwähnt ist oder nicht, spielt laut Urteil keine Rolle. Die Bringschuld für allgemeinverständliche Verträge liegt demnach beim Versicherer: «Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist», sagte die Richterin dazu.

Der siegreiche Wirt beschuldigte anschließend die Chefetagen der Versicherer, eigene finanzielle Interessen über diejenigen der Kunden zu stellen: «Es ist wirklich eine Schweinerei, finde ich, dass man diese Leute (die Wirte) an die Wand fährt, um sich höhere Boni einzustreichen», sagte Vogler. Allianz-Chef Oliver Bäte und einige andere Spitzenmanager der Branche hingegen argumentieren, dass sie nur für ausdrücklich versicherte Schäden zahlen können, da das Geschäft ansonsten zu nicht mehr kalkulierbaren finanziellen Risiken führen würde.

Zum Münchener Urteil zum Thema Betriebsschließungsversicherung erklärt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin DEHOGA Bundesverband:  „Der DEHOGA Bundesverband begrüßt das Urteil des Landgerichts München. Der Sieg des Gastwirts ist mehr als ein mutmachendes Signal für viele Betriebe mit einer Betriebsschließungsversicherung. Von Beginn der Debatte an hat der DEHOGA Bundesverband die Rechtsauffassung vertreten, dass die Versicherungswirtschaft in der Leistungspflicht steht.

Im Übrigen gilt nach Versicherungsvertragsgesetz, dass die Anbieter stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln und insbesondere im Schadensfall bei der Erfüllung von Versicherungsverträgen mitwirken müssen. Die Listen in den Verträgen umfassen teilweise 80 Krankheiten und Krankheitserreger. Der Gastronom oder Hotelier ging mit Blick auf so umfassende Kataloge davon aus, dass auch das Corona-Virus erfasst ist. Es ist Aufgabe der Versicherer, für klare und transparente Regeln zu sorgen.“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Urteil des Landgerichts München I, aufgrund dessen die Versicherung dem Kläger für die coronabedingte Schließung seines Betriebes die gesamte Versicherungssumme zahlen muss. DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Wir freuen uns, dass sich unser Mitglied Christian Vogler hier durchsetzen konnte. Wir sehen das Urteil als wegweisend an, folgt es doch unserer Auffassung, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht. Auch wenn abzuwarten ist, ob dieses Urteil in den höheren Instanzen Bestand halten wird, so ist es doch ein für unsere Gastronomen enorm wichtiges Signal. Aus diesem Grund wäre zu begrüßen, wenn die Versicherungswirtschaft das Urteil zum Anlass nimmt, ihre teilweise harte und abweisende Haltung zu überdenken und die Ansprüche der Versicherungsnehmer nunmehr vollumfassend zu erfüllen.“

Der Unternehmer hat die Versicherung abgeschlossen, um geschützt zu sein. Wir freuen uns, mit unserem DEHOGA Bayern-Mitglied Christian Vogler. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, vermittelt es dennoch Hoffnung für viele Tausende Unternehmer, die sich bislang von ihrer Versicherung mit einer Verweigerungshaltung konfrontiert sehen.

Auch die Allianz muss in München Niederlagen fürchten, da deren Versicherungsbedingungen ähnlich formuliert sind: Schließungen nach Infektionsschutzgesetz sind versichert, der Covid-19-Erreger ist aber nicht ausdrücklich genannt. Die Kammer hat in mehreren mündlichen Verhandlungen die Versicherungsbedingungen beider Unternehmen als «intransparent» kritisiert. (Tageskarte berichtete).

Doch bedeutet der Erfolg des prominenten Münchner Wirts keineswegs, dass alle verklagten Versicherungen vor Gericht unterliegen müssten, weder in München noch anderswo. Klar ist lediglich, dass sowohl die Versicherungskammer als auch die Allianz im heimischen München mit allen gleichlautenden Betriebsschließungspolicen schlechte Chancen haben. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV betonte dementsprechend: «Es kommt im Einzelfall auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an.»

Auch wenn es noch Jahre dauern könnte, bis es rechtskräftige Urteile gibt, haben die Prozesse jetzt schon Folgen: Die Versicherer wollen ihre Policen verständlicher formulieren. «Wir müssen von vornherein noch klarer kommunizieren, was versichert ist und was nicht», sagte eine GDV-Sprecherin. «Ein Expertenkreis arbeitet an dieser Aufgabe und verfolgt das Ziel, die Arbeiten bis Jahresende abzuschließen.» (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Restaurantkritiker Jürgen Dollase beschreibt strukturelle Schwächen in der deutschen Spitzengastronomie. Seine Analyse umfasst Handwerk, Menügestaltung und Produktumgang.

Pressemitteilung

Die Deutsche Hotelakademie (DHA) erweitert ihr Weiterbildungsangebot und startet im Juni 2026 den neuen berufsbegleitenden Lehrgang Certified Bartender. Die Ausbildung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Bar Symposium Cologne (BSC) entwickelt und richtet sich an angehende sowie erfahrene Bar- und Servicekräfte, die ihre Professionalisierung auf das nächste Level bringen möchten.

Eine aktuelle Umfrage belegt, dass Gastronomen den Druck zur Preissenkung überschätzen. Fast die Hälfte der Gäste zeigt Verständnis für stabile Preise trotz der gesenkten Umsatzsteuer.

Der Lieferdienst-Konzern Delivery Hero verkauft sein Essensliefergeschäft Foodpanda in Taiwan für 600 Millionen US-Dollar. Das Berliner Unternehmen betreibt Lieferdienste in 65 Ländern in Asien, Europa, Südamerika und Afrika.

Die Gastronomiemarke O’Learys plant den Eintritt in den deutschen Markt. Das geht aus Informationen des Beratungsunternehmens Franchise Focus hervor, das nach eigenen Angaben auf Gastronomie-Franchises spezialisiert ist.

Christian Scharrer hat das Restaurant Verbena im Waldhotel by Bürgenstock – Teil des Bürgenstock Resort Lake Lucerne eröffnet. Mit seiner Ehefrau Nathalie Scharrer, die als Restaurant- & In-Room-Dining-Managerin verantwortlich zeichnet, bildet er ein eingespieltes Führungsduo.

Das Restaurant Somssi by Jihun Kim im Hotel Mandarin Oriental Mayfair in London hat den Betrieb eingestellt. Die Schließung erfolgte lediglich fünf Wochen, nachdem das Restaurant mit einem Michelin-Stern ausgezeichnet worden war.

Mehr als 2.900 Betriebe gingen 2025 pleite – so viele wie seit über einem Jahrzehnt nicht. Steigende Kosten, sinkende Nachfrage und verändertes Konsumverhalten setzen Restaurants und Bars massiv unter Druck. Seit 2020 mussten mehr als 11.000 Betriebe aufgeben.

Die Althoff Collection präsentiert mit der „6 Hands Series“ eine neue Eventreihe, bei der drei Spitzenköche der Gruppe gemeinsam ein Sechs-Gang-Menü an drei Standorten inszenieren.

Der Guide Michelin hat seine nationale Auswahl 2026 für Österreich vorgestellt und bestätigt die Drei-Sterne-Liga in Wien. Mit 101 Sterne-Restaurants und zahlreichen Neuzugängen zeigen die Auszeichnungen die positive Entwicklung in der österreichischen Gastronomieszene.