Computervirus attackiert Gastronomen

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Cyber-Kriminelle greifen Restaurants an. Die Landeskriminalämter warnen vor einer neuen Spamwelle mit dem Verschlüsselungstrojaner Gandcrab. Der Virus zielt vor allem auf gastronomische Betriebe, die dann erpresst werden sollen. Restaurants erhalten demnach E-Mails, in denen behauptet wird, dass sich ein Gast eine Lebensmittelvergiftung zugezogen hätte.

Der Anhang der Mail enthält Schad-Software, die derzeit noch nicht von Viren-Scannern erkannt wird.

So ist der Mail ein Foto beigefügt, auf dem eine junge Frau mit rötlicher Hautirritation zu sehen ist. Der Absender gibt vor, einen Anwalt bereits beauftragt zu haben.
 

Die Mail enthält zusätzlich ein Word-Dokument, das allerdings über die Makrofunktionen Schadsoftware ausführt. Diese wird derzeit noch nicht von allen Antivirenprogrammen erkannt.

Eine kurze Recherche, des Landeskriminalamtes Niedersachsen, zu dem Bild zeigte, dass dieses bereits im Netz bekannt ist und u.a. mit allergischen Reaktionen auf Hautpflegeprodukte genutzt wurde.

Das Landeskriminalamt zeigt auch die E-Mail, die auch andere Gewerbetreibende erhielten, die keinen Bezug zur Gastronomie haben. „Hier wird die Masche wohl eher auffallen. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass weitere Unternehmen gezielt (oder zufällig) angeschrieben werden, in denen Mitarbeiter ungeprüft den mit Schadsoftware verseuchten Anhang öffnen“, schreibt das Amt.

Öffnen Gastronomen den Anhang kann der Trojaner Gandcrab 5.2 auf den Rechner gelangen und verschlüsselt alle Daten, auf die der Computer Zugriff hat. Das gilt unter Umständen auch für andere Computern im Netzwerk sowie auf für Netzwerkfestplatten. Ist der Trojaner installiert, bieten Kriminelle ihren Opfern in der Regel an, gegen ein Lösegeld einen Entschlüsselungs-Code zu schicken.

„Sollten Sie als Gewerbetreibende bereits auf die Masche hereingefallen sein, so können Sie sich vertrauensvoll auch an unsere ZAC (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft) wenden. Andere Geschädigte sollten sich im Schadensfall an die örtliche Polizeidienststelle wenden, schreibt das LKA-Niedersachsen.


 

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