Döner oder Drehspieß? Kebab-Kontrolle in Nordrhein-Westfalen

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Jeder dritte Döner in NRW müsste in Wahrheit als Drehspieß bezeichnet werden. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung des Verbraucherschutzministeriums. Demnach sind seit dem vergangenen Herbst 1.250 Schwerpunktkontrollen mit dem Fokus auf Döner in Imbiss- und Gastronomiebetrieben durchgeführt worden. In 428 Fällen habe das Kontrollpersonal beanstandet, dass ein Drehspieß fälschlicherweise als Döner Kebab verkauft wurde, so das Ministerium.

Hintergrund: Ein Döner darf in Deutschland nur so heißen, wenn er eine bestimmte Zusammensetzung hat. Konkret heißt es in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse: «Dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt.» Der mitverarbeitete Hackfleischanteil darf demnach höchstens 60 Prozent betragen. Sonst muss das Produkt als Drehspieß verkauft werden.

Ministerin: Ein bestellter Döner soll auch ein echter Döner sein

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte im vergangenen Jahr die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, Zahlen zu den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnissen zu melden. So kamen die Zahlen zusammen. Wurde ein falscher Döner entdeckt, mussten die Behörden vor Ort unter anderem die Umbenennung anordnen.

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) sagte dazu: «Wenn ich einen Döner bestelle, möchte ich auch sicher sein können, dass ich einen Döner bekomme. Wir setzen uns als Land dafür ein, dass Lebensmittel für die Menschen sowohl gesundheitlich unbedenklich als auch in der Bezeichnung korrekt sind und kein Verbraucher getäuscht wird.» (dpa)


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