Booking.com zu Millionenstrafe in Russland verurteilt

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Die russischen Behörden haben gegen das in den Niederlanden ansässige Unternehmen Booking.com wegen Missbrauchs seiner Marktdominanz eine hohe Geldstrafe verhängt. Die Plattform, auf der etwa Hotelzimmer gebucht werden können, müsse 13 Milliarden Rubel (umgerechnet 14,9 Millionen Euro) zahlen, teilte die Antimonopolbehörde am Donnerstag in Moskau mit.

Sie warf Booking.com demnach vor, dass es russischen Hotels und Herbergen verboten habe, ihre Dienstleistungen etwa auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. Solche Maßnahmen schränkten den Wettbewerb ein und verletzten die Interessen von Hotels, hieß es.

Mit den Geschäftsbedingungen des Buchungsportals hatten sich in der Vergangenheit auch schon deutsche Gerichte befasst. Im vorigen Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten dürfen, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte «enge» Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, hieß es zur Begründung.

Seit dem dürfen Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten.

Wegen «weiter» Bestpreisklauseln, die sich auch auf konkurrierende Portale und den Offline-Vertrieb erstrecken, war das Kartellamt in der Vergangenheit bereits gegen den damaligen Marktführer HRS vorgegangen. Sie sind seit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf von 2015 rechtskräftig verboten. In der Folge hatte Booking damals auf die «enge» Klausel umgestellt. Danach dürfen die Hotels Interessenten zum Beispiel an der Rezeption oder telefonisch ein besseres Angebot machen, aber nicht im Internet dafür werben.

Jetzt drohen Schadenersatz-Forderungen. Wegen der früher verwendeten «weiten» Klauseln haben rund 2000 Hotels beim Berliner Landgericht bereits Sammelklage gegen Booking eingereicht. Der Hotelverband Deutschland (IHA), der die Klage unterstützt, geht davon aus, dass eine Untersagung der «engen» Klausel den Schaden noch steigern könnte. 


 

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