Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer – Benachteiligung von Hotels und Pensionen befürchtet

| Hotellerie Hotellerie

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.

In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch bei uns im DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen.

Diese Einordnung sei auch mit Blick auf die aktuellen Erbschaftssteuerrichtlinien der Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar, sagt der DEHOGA Bundesverband, in denen es heißt: Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen, führt die Überlassung der Grundstücksteile nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z. B. bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätzen).

„Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall“, so der DEHOGA.

Es sei völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. „Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz“, betont der Verband.

Die Politik sei gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhielten.

Der DEHOGA hat daher bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Die DEHOGA Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister.

„Wir wissen, hier steht viel auf dem Spiel. Seien Sie bitte versichert, gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden werden wir uns mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt“, so der DEHOGA abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

BWH Hotels Central Europe erweitert sein Portfolio in Wilhelmshaven. Das bisherige SleepBEEONE gehört künftig zur Sure Hotel Collection by Best Western und wird schrittweise modernisiert. Das Haus trägt zukünftig den Namen Wilhelmshaven Ahoi – Sure Hotel Collection by Best Western.

IHG Hotels und Resorts expandiert in Spanien durch den Bau von drei neuen Holiday Inn Express-Hotels. Das Projekt erfolgt in Kooperation mit Tikehau Capital und umfasst insgesamt 653 Zimmer.

Die Meininger Hotels verzeichneten im Geschäftsjahr 2026 ein stabiles Umsatzwachstum von über 200 Millionen Euro. Mit geplanten Neueröffnungen und Investitionen in die digitale Infrastruktur strebt das Unternehmen bis 2030 den Ausbau auf 50 Standorte an.

Das Seehotel Niedernberg – Das Dorf am See hat sein Wellnessangebot erweitert und das neue Miranu Spa samt dem Spa Bistro Aikoi in Betrieb genommen. Für die Realisierung wurden acht Zimmer in sechs Behandlungsräume umgewandelt.

IHG Hotels und Resorts kehrt mit der Marke Crowne Plaza auf den österreichischen Markt zurück. Die Fertigstellung und Eröffnung des Hauses ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

Der Vermögensverwalter PGIM erwartet für Europas Hotelmärkte trotz geopolitischer Risiken weiteres Umsatzwachstum. Als Gründe nennt das Unternehmen unter anderem eine stabile Inlandsnachfrage, hohe Auslastungen und ein begrenztes Angebot neuer Hotels.

Die Wiedereröffnung des Kölner Dom-Hotels verschiebt sich erneut. Nach Angaben des Eigentümers soll das traditionsreiche Luxushotel erst 2027 den Betrieb aufnehmen, wie der WDR berichtet.

Das Schweizer Bundesgericht hat der Stadt Zürich grünes Licht für eine strengere Regulierung von Kurzzeitvermietungen gegeben. Wohnungen, die kommerziell genutzt werden, zählen künftig nicht mehr zum Wohnanteil.

Accor und die GCH Hotel Group setzen ihre Expansionsstrategie in Deutschland fort und erweitern ihr gemeinsames Portfolio um drei weitere Hotelstandorte. Die neuen Projekte der Marken Greet und Handwritten Collection umfassen insgesamt rund 200 Zimmer.

Das Dorint Hotel Bonn hat eine umfassende Modernisierung abgeschlossen. Nach Unternehmensangaben wurden rund zehn Millionen Euro in Zimmer, Apartments, öffentliche Bereiche und den Konferenzbereich investiert.