Europas Hotellerie erhebt sich in Sammelklage gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete.

Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Das sieht Booking.com allerdings anders: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bezieht sich spezifisch auf Fragen, die vom Amsterdamer Gericht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Booking.com und einigen deutschen Hotels gestellt wurden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von Preisparitätsklauseln in Deutschland zwischen 2006 und 2016 ging - das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass die deutschen Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Amsterdamer Gericht wird nun eine Entscheidung speziell zu den deutschen Paritätsklauseln treffen müssen", so das Unternehmen.

Preiswettbewerb eliminiert?

HOTREC ist sich hingegen sicher, dass die Paritätsklauseln europäische Hotels fast zwei Jahrzehnte lang erheblich im Wettbewerb benachteiligt hääten: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

„In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die BWH Hotels Central Europe und die ipartment GmbH gehen eine neue Partnerschaft ein. Ziel ist es, neue Zielgruppen, Märkte und Marktanteile im Longstay-Segment in Deutschland und perspektivisch in Europa zu erschließen.

Die in Berlin ansässige Amano Group setzt ihren Expansionskurs fort. Das Unternehmen plant, bis zum Jahr 2028 insgesamt acht weitere Hotels zu eröffnen. Die derzeitige Zimmerkapazität soll durch die neuen Projekte um über 1.500 Zimmer erweitert werden.

Mandarin Oriental hat ihr erstes Haus in Österreich eröffnet und setzt auf die Verbindung von historischer Architektur, zeitgenössischem Design und einem breit gefächerten Kulinarik-Konzept.

Die Eröffnung des neuen Motel One Standorts in Wien-Donau City verbindet urbanes Design mit einem spezifisch für das Haus konzipierten Kunstwerk des in Wien lebenden Künstlers Paul Riedmüller. Das Hotel mit 198 Zimmern und Dachterrassen-Bar setzt auf die Nähe zu Donau und Stadtzentrum.

Das Radisson RED Vienna hat in Kooperation mit dem Unternehmen Where to know ein System zur Künstlichen Intelligenz (KI) implementiert, das die Analyse von Gästefeedback in Echtzeit ermöglicht. Ziel der Anwendung ist die Verbesserung des Gästeerlebnisses und die Steigerung der betrieblichen Effizienz im Hotelmanagement.

Die offizielle Baugenehmigung für die Hauptgebäude markiert den Beginn der Umsetzung des Veritas Parks in Wittenberge, einem 16 Hektar großen Zukunftsquartier auf dem ehemaligen Singer-Gelände, das auf CO₂-Neutralität und die Verbindung von Industriehistorie mit moderner Nutzung setzt. Im Zentrum der ersten Phase steht unter anderem das künftige Singer-Hotel.

Die Althoff Collection hat mit The Florentin ein neues Luxushotel in Frankfurt eröffnet. Das Haus, das aus der ehemaligen Villa Kennedy und ergänzenden Gebäudeflügeln entwickelt wurde, positioniert sich als "Urban Retreat" im gehobenen Frankfurter Hotelsegment.

Die Tui Group setzt auf starkes Wachstum in Asien. Der Touristikkonzern unterzeichnet neue Projekte für die Marken Robinson und Tui Blue und plant den Markteintritt in Japan und Vietnam.

Leonardo Hotels Central Europe erweitert sein Portfolio mit der Übernahme von vier IntercityHotels an den Standorten Nürnberg, Freiburg, Magdeburg und Erfurt. Die Häuser werden zunächst als White Label Hotels betrieben und modernisiert.

Die Ensana Hotels dehnen ihre Präsenz auf Georgien aus. Das Unternehmen übernimmt im kommenden Jahr den Betrieb der Sairme Resortanlage im Kaukasusgebirge. Sie zählt zu den etablierten Spa- und Wellnessangeboten der Region.