Treugast: Nachhaltige Vertragsverhandlungen als Weg aus der Krise

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Die Corona-Pandemie wird angesichts des anhaltenden Lockdowns für viele Hotelunternehmer zur Zerreißprobe. Auch aktuelle politische Entscheidungen sorgen nicht für klare Verhältnisse, staatliche Hilfen lassen vielerorts weiterhin auf sich warten. Wie hoch der tatsächliche Schaden für Eigentümer und Betreiber ausfällt, ermittelt die Treugast Solutions Group mit unabhängigen Gutachten. Neben den bestehenden vertraglichen Regelungen umfasst dies auch eine Prüfung der konkreten Auswirkungen auf die handelnden Akteure.

Durch die Verabschiedung der Mietrechtsänderung für Miet- und Pachtverhältnisse im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche wird zwar inzwischen zumindest eine Störung der Geschäftsgrundlage durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vermutet. Ob eine Anpassung der Miete erforderlich ist, wird damit jedoch weiterhin nicht beantwortet, sondern einer Einzelfallprüfung überlassen. Dafür ist ein unabhängiges, gesichertes Gutachten unabdingbar. Falls dennoch keine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt werden kann, dient das Gutachten auch als Voraussetzung für eine Klärung vor Gericht.

„Der wirtschaftliche Druck auf die Betreiber steigt derzeit immens, aber auch die Eigentümer stehen vielerorts vor erheblichen Herausforderungen und ungelösten Fragen“, erläutert Stefanie Salwender, Director Consulting Treugast Solutions Group. „Diese starten oftmals bereits bei einer realistischen Markteinschätzung und reichen bis zur Frage der wirtschaftlichen und strukturellen Stabilität der Betreibergesellschaft. Hierfür bieten wir maßgeschneiderte Beratungsleistungen.“ Diese umfassen neben einer Bewertung der durch die Pandemie eingetretenen Ergebnisausfälle insbesondere eine Prognose der zukünftigen Marktentwicklung. Auf dieser Basis werden die Ertragsaussichten im Einzelfall dargelegt und in ein wirtschaftlich nachhaltiges Miet- / Pachtmodell, dass die jeweiligen Belastungen der Parteien berücksichtigt, überführt.

Trotz aktuellen Urteilen, wie des Landgerichts München vom November 2020, das eine Mietminderung aufgrund der behördlich verordneten Schließungen gestattet hatte (Tageskarte berichtete), herrscht weiterhin Ungewissheit im Markt – zumal Berufungsinstanzen ein anderes Urteil fällen könnten. Dieser Umstand macht eine individuelle Prüfung der Lage notwendig: „Angesichts der andauernden rechtlichen Unsicherheit sollte der Abschluss einvernehmlicher Lösungen angestrebt werden“, empfiehlt Stefanie Salwender. „Diese sollten im Sinne aller Parteien auf einer möglichst realistischen Markt- und damit einhergehend nachhaltigen Ertragsprognose basieren. Denn klar ist: Viele Betriebe werden auch gestundete Mieten nicht zeitnah begleichen können. Die Frage nach dem Wann und Wie bedarf deshalb einer fundierten Fortführungsprognose.“ Diese solle sowohl die Marktverhältnisse wie die operativen Belange und bestehenden vertraglichen Regelungen hinreichend berücksichtigen. Nur so könne letztlich eine vertragliche Anpassung begründet werden, die betriebswirtschaftlich fundiert ist, erklärt Stefanie Salwender weiter.


 

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