Wettbewerber statt Partner der Hotels? – Booking-Boss greift EU scharf an

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In seiner Kommunikation präsentiert sich Booking als Partner der Hotels. Jetzt hat Booking-Boss Glenn Fogel von Wettbewerbsnachteilen gesprochen. Außerdem teilt Fogel gegen die EU aus, deren Digital Markets Act (DMA) das Unternehmen zwingt, Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum abzuschaffen.

Auf der TNW-Tech-Konferenz der Financial Times in den Niederlanden sagte Fogel nach Medienberichten: „Wenn Regulierungen keine intelligenten Regulierungen sind, dann hat man einen Wettbewerbsnachteil. Ich glaube daran, den Kunden die besten Preise zu bieten. Jede Regulierung, die uns [daran] hindert, halte ich für eine dumme Regulierung“.

Fogel hat auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, das Booking die EU verlassen könnte.

Dass Booking sich jetzt offiziell im Wettbewerber der Hotels sehe, kommentiert Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes Deutschland auf LinkedIn ironisch.

Booking kommt seiner Verpflichtung zur Abschaffung der Ratenparitätsklauseln inzwischen nach und informierte bereits die Hotels. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.


 

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