2G-Corona-Regeln in Kreisen Rostock und Vorpommern-Rügen in Kraft

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In den Kreisen Vorpommern-Rügen und Rostock gelten von Mittwoch an neue Corona-Beschränkungen. Es greift eine 2G-Regel unter anderem in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, Messen sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen - dort haben nur Geimpfte und Genesene Zugang. Daneben werde zusätzlich empfohlen, eine Maske in der Öffentlichkeit zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, heißt es.

Die beiden Landkreise waren auf der risikogewichteten Stufenkarte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) wegen ihrer Infektions- und Hospitalisierungslage drei Tage in Folge orange gekennzeichnet worden. Das hat zur Folge, dass laut Corona-Landesverordnung die neuen Regeln zur Wochenmitte in Kraft treten.

Generell ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben den Angaben der Landesregierung zufolge lediglich Kinder unter sieben Jahren. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren müssen hingegen einen negativen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen. Auch für Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, reicht ein Test. Für Schwangere und 12- bis 17-Jährige gilt diese Übergangsregelung jedoch nur bis Jahresende.

Vorangegangen war eine Verschärfung der Landes-Corona-Ampel in Folge der stark steigenden Corona-Infektionszahlen im Land. Die Grenzwerte für die Hospitalisierungsinzidenz, ab denen für diesen Wert die nächst höhere Stufe gilt, waren zuletzt gesenkt worden. Sollte sich die Situation weiter verschlimmern, würde die 2G-Regel in der roten Stufe auf weitere Bereiche ausgeweitet.


 

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