5 Prozent mehr Lohn für Beschäftigte im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

| Politik Politik

Der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich darauf geeinigt, die Tariflöhne und -gehälter vom 1. Januar 2022 an durchgängig um 5 Prozent anzuheben, um einen Inflationsausgleich für die Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls.

Die Vereinbarung der Tarifpartner gilt zunächst für drei Monate. Im Laufe des 1. Quartals 2022 soll ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Branche erarbeitet werden, der nicht nur die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro berücksichtigt, sondern auch eine neue, modernisierte Tarifstruktur beinhaltet.

5 Prozent mehr Lohn im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

„Die kurzfristige Lohnerhöhung in Höhe von 5 Prozent ist ein positives Signal an unsere Beschäftigten“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Trotz der aktuell extrem schwierigen Wirtschaftslage der Betriebe gelte es, „den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam mit uns durch diese schwere Krise gehen, unsere Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken“, betont der Verbandsvorsitzende. Die Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 % soll im bisherigen Tarifvertragssystem für alle Tarifpositionen zum 1.01.2022 wirksam werden.

Engelhardt betont, dass man mit der Vereinbarung an die Belastungsgrenze der von der Krise gebeutelten Unternehmen gegangen sei. „Jeder Euro Kostenbelastung tut aktuell richtig weh, trotzdem wollen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Branche einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bieten.“

Ausbildungsvergütungen werden überproportional angepasst

Die Sozialpartner haben außerdem vereinbart, die Ausbildungsvergütungen überproportional anzupassen. Sie betragen zukünftig im 1. Ausbildungsjahr 800 Euro brutto pro Monat, im 2. Ausbildungsjahr 900 Euro brutto und ab dem 3. Ausbildungsjahr 1.000 Euro brutto.

Die jetzt getroffene Vereinbarung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem modernisierten Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der sich von nicht mehr zeitgemäßen Tarifpositionen mit teilweise nicht mehr existierenden Berufen löst (z. B. „Kaltmamsell“) und besser zur aktuellen Arbeitswelt in Gastronomie und Hotellerie passt. Ein solcher Vertrag soll während des 1. Quartals 2022 erarbeitet werden.

Das zweistufige Vorgehen der Tarifpartner ist auch durch den krisenbedingten Stillstand der Tarifarbeit begründet. DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt dazu: „Der bisherige Lohn- und Gehaltstarifvertrag galt seit dem 31.12.2019 nur noch in Nachwirkung. Mit der kurzfristigen, linearen Anhebung um 5 Prozent schaffen wir einen Ausgleich für die Jahre 2020 und 2021. Ein modernisierter Tarifvertrag, der auch die angekündigte Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro berücksichtigt, soll dann spätestens zum 2. Quartal 2022 kommen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».