70-Tage-Regelung für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung bleibt

| Politik Politik

Wie der DEHOGA Bayern bekannt gibt, hat der Koalitionsausschusses in Berlin beschlossen, die ersten 70 Tage kurzfristig Beschäftigter dauerhaft von den Sozialabgaben zu befreien. Diesen „Erfolg“ für die Branche will sich der regionale Verband nun ans eigene Revers heften.

„In den letzten Monaten haben wir uns sehr stark in vielen persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Bundes- und Staatsregierung sowie Stellungnahmen und Schreiben für die Entfristung der zum Jahresende auslaufenden 70-Tage-Regelung kurzfristig Beschäftigter engagiert. Unsere Bemühungen haben sich bezahlt gemacht“, so Angela Inselkammer, Präsidentin DEHOGA Bayern. 

„Gerade für unsere personalintensive und stark von Saisonarbeit geprägte Branche, wäre eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung ein harter Schlag gewesen. Eine dauerhafte Regelung bietet den Wirten und Hoteliers nun endlich Sicherheit“, ergänzt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern.

Im Zuge der Einführung des Mindestlohns 2015 wurde zunächst eine Übergangsregelung geschaffen, nach der kurzfristig Beschäftigte statt zwei Monate oder maximal 50 Arbeitstage drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden konnten, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten musste. Zum Jahresende wäre diese Regelung ausgelaufen, was eine Rückkehr zur 50 Tage Regelung bedeutet hätte.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.