Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen

| Politik Politik

Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft - und für ein Grundsatzurteil gesorgt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter stellten am Mittwoch in Erfurt fest, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können, um das Infektionsrisiko zu verringern. Eine solche Anordnung sei möglich, aber die Testpflicht müsse verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Streit um Testpflichten in Hygienekonzepten von privaten und öffentlichen Unternehmen (5 AZR 28/22).

Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen - Die Begründung der Bundesarbeitsrichter

Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen, erklärte der Fünfte Senat. «Nach der Rechtsprechung des BAG müssen Arbeitgeber aktiv werden, wenn es Gefährdungen für Arbeitnehmer gibt», sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Das Schutz- und Hygienekonzept der Staatsoper in München, bei der die Klägerin etwa 25 Jahre beschäftigt war, sei mit wissenschaftlicher Beratung auf Basis der bayerischen Corona-Verordnung erlassen worden. «Der mit der Durchführung der Tests verbundene minimale Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist verhältnismäßig», so die Richter.

Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen - Die Konsequenzen der Entscheidung

Das Urteil hat nach Ansicht von Fachleuten Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer, wenn die Zahl der Corona-Infektionen im Herbst in Deutschland wieder stark steigen sollte. Es könne «für die nächste Infektionswelle entscheidende Hinweise zur Abwägung von Daten- und Gesundheitsschutz geben», sagt der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing. «Viele haben in der Vergangenheit darauf gedrängt, dass es betriebliche Tests gibt.»

Der Fall der Münchner Flötistin

Die Orchestermusikerin weigerte sich, wie von ihrem Arbeitgeber vorgeschrieben zum Spielzeitbeginn 2020/21 einen PCR-Test abzulegen. Das Hygienekonzept der Staatsoper in München sah vor, dass sich alle etwa 1000 festen Mitarbeiter bei Dienstantritt kostenfrei testen lassen, die 140 Musiker zudem weiterhin nach einer bis drei Wochen. Auf die Test-Verweigerung der Flötistin reagierte der Arbeitgeber prompt - keine Arbeit und damit kein Gehalt waren die Konsequenz. Es ging um brutto etwa 18 000 Euro. Wie die Vorinstanzen in Bayern erklärte das BAG die PCR-Testpflicht für rechtens - ebenso das wegen «fehlenden Leistungswillens» kein Gehalt gezahlt wurde.

Noch keine staatlichen Vorgaben

Der Fall spielt in einer relativ frühen Phase der Corona-Pandemie, im August 2020. Eine staatlich verordnete Pflicht zu Tests für ungeimpfte Arbeitnehmer jenseits von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestand nur von November 2021 bis März 2022.

Die Klage der Orchestermusikerin

Die Flötistin pochte darauf, dass ihr Gehalt für die Monate August bis Oktober 2020 nachgezahlt wird. Sie vertrat über ihren Anwalt die Auffassung, dass es keine rechtliche Grundlage für anlasslose, allgemeine PCR-Tests gab und weder Datenschutz noch Arztgeheimnis gewahrt worden seien. Was trieb sie, durch alle Instanzen zu gehen? «Sie fühlte sich ungerecht behandelt durch den Ausschluss vom Arbeitsleben», sagte ihr Anwalt. Inzwischen gehöre sie der Staatsoper nicht mehr an - ihr sei gekündigt worden. Zu den Gründen wollte sich der Anwalt nicht äußern.

Die Haltung des Arbeitgebers

Die Anwältin, die die Staatsoper und letztlich den Freistaat Bayern vertrat, verwies in der Verhandlung auf den Schutz der Ensemblemitglieder und des Publikums vor dem Coronavirus. Die Oper habe Umbauten im Orchestergraben vorgenommen, Stücke mit kleinerer Besetzung gespielt - schließlich sei klar geworden: «Abstand und Plexiglasscheiben reichen nicht aus. Wir haben einen hochsensiblen Bereich.»


Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.