Armin Laschet will Heizpilze im Winter in NRW erlauben

| Politik Politik

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet will der Gastronomie im bevorstehenden Winter das Aufstellen von Heizpilzen erlauben. „Wir wollen den Wirten im kommenden Winter mehr Außengastronomie ermöglichen. Heizpilze aufstellen zu können, gehört mit zu diesem Konzept", sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montagausgabe). „Mit Blick auf die Ausnahmesituation und den Gesundheitsschutz halte ich das für richtig. So kann ganz praktisch geholfen werden“, fügte Laschet hinzu. Der Ministerpräsident kündigte darüber hinaus an, dass die Landesregierung ein weiteres Hilfspaket für besonders von der Corona-Krise betroffene Branchen prüfen will. "Unsere Entscheidung hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung ab", betonte Laschet. „Wir haben Branchen, die sehr stark unter der Krise leiden und die nicht ansatzweise Zeichen von Normalität am Horizont sehen“, sagte der CDU-Politiker. Als Beispiele nannte er die Veranstaltungsbranche, Messebauer, Schausteller und die Gastronomie. „Da wollen wir analysieren, wo man neue Impulse setzen kann. Wir haben uns vorgenommen, das im Herbst zu prüfen.“

In der Debatte um eine Rückkehr von Heizpilzen im Herbst und Winter, hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jüngst einen klimapolitischen Ausgleich vorgeschlagen. Altmaier sagte am, es könne in Corona-Zeiten der Gastronomie geholfen werden, wenn Gäste auch in der kalten Jahreszeit draußen sitzen könnten. Die „bescheidenen Energiekosten“ könnten klimapolitisch ausgeglichen werden. Dies bedeutet eine mögliche CO2-Kompensation.

Vielerorts sind die sogenannten Heizpilze aus Umweltschutzgründen verboten. Gastronomen hatten eine bundesweite Zulassung gefordert, um im Herbst und Winter mehr Gäste im Freien bedienen zu können. „Die Kommunen, die derzeit ein Verbot von Heizpilzen haben, sollten es in diesem Herbst und Winter aussetzen“, hatte vor kurzem die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Ingrid Hartges, dem „Tagesspiegel“ gesagt. Wirte, die keine andere Möglichkeit hätten, sollten in diesem Winter Gas-Heizpilze und Elektro-Wärmestrahler verwenden dürfen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.