Auch Merkel für Verlängerung des Kurzarbeitergelds

| Politik Politik

In der Corona-Krise können Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland auf eine deutliche Verlängerung des Kurzarbeitergelds hoffen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stehe Vorschlägen, die Bezugsdauer auf 24 Monate zu verlängern, «grundsätzlich positiv» gegenüber, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.

Das Kurzarbeitergeld habe maßgeblich dazu beigetragen, das Deutschland der weltweiten Krise bisher verhältnismäßig gut standhalte. Es sei gelungen, Millionen von Arbeitsplätzen zu erhalten, sagte Seibert. Über eine mögliche Verlängerung der Bezugsdauer in der Corona-Krise werde innerhalb der Bundesregierung zu beraten sein. Wie konkret dies auszugestalten sei, darüber wollten die Koalitionspartner in einem Koalitionsausschuss beraten.

Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte der «Bild am Sonntag» gesagt, er wolle die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern. Die Corona-Krise werde in den nächsten Wochen nicht plötzlich verschwinden. «Unternehmen und Beschäftigte brauchen von der Regierung das klare Signal: Wir gehen mit euch den gesamten Weg durch die Krise, damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird.»

Grundsätzlich gilt derzeit eine Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von maximal zwölf Monaten. Als die Corona-Krise aufzog, waren allerdings die Zugangsbedingungen für Unternehmen erleichtert worden. In bestimmten Fällen kann die Bezugsdauer zudem bereits jetzt auf bis zu 21 Monate verlängert werden. Im Juni hatten sich schon die Wirtschaftsminister der Länder dafür ausgesprochen, das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern.

Wirtschaftsverbände begrüßten die Pläne. Scholz sei auf dem richtigen Weg, wenn er die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate ausdehnen wolle, sagte Ralph Wiechers, Chefvolkswirt des Maschinenbauverbandes VDMA, am Montag. Die Corona-Krise, Handelsbarrieren und der Strukturwandel in der Autoindustrie hatte den Maschinenbau in Deutschland im ersten Halbjahr 32 000 Arbeitsplätze gekostet. «Angesichts der immensen Belastungen, denen unsere Industrie ausgesetzt ist, bleibt dies ein moderater Abbau», sagte Wiechers. Dabei helfe vor allem das Instrument der Kurzarbeit.

Infolge der Corona-Krise ist die Wirtschaft in Deutschland eingebrochen. Erwartet wird im Gesamtjahr die bisher schwerste Rezession der Nachkriegsgeschichte. Dies hat zu einem nie gekannten Ausmaß von Kurzarbeit geführt. So erhöhte sich die Zahl der Menschen in Kurzarbeit nach letzten offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Mai auf 6,7 (April: 6,1) Millionen.

Das Instrument Kurzarbeit gilt als einer der entscheidenden Stabilisatoren für den Arbeitsmarkt in einer ökonomischen Krisensituation. Sie verhindert Entlassungen auf breiter Front und hilft Unternehmen, ihre qualifizierten Belegschaften zusammenzuhalten, um nach Ende der Krise wieder durchstarten zu können. Auf diese Weise sind in Deutschland bislang - anders als in den USA - nicht Millionen Menschen in die Arbeitslosigkeit gestürzt.

Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts - für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nun gibt es aber ab dem vierten Monat des Bezugs 70/77 Prozent, ab dem siebten Monat 80/87 Prozent. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.

Allein für Kurzarbeitergeld inklusive Sozialleistungen musste die Bundesagentur in den ersten sechs Monaten 7,85 Milliarden Euro aufwenden. Die Rücklage in Höhe von fast 26 Milliarden Euro werde nach bisherigen Szenarien noch 2020 aufgebraucht, hatte der Vorstandschef der Agentur, Detlef Scheele, gesagt. Deshalb ist ein Einspringen des Bundes notwendig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.