Baden-Württemberg: Eigenes Hilfsprogramm für Hotels und Restaurants soll endlich starten

| Politik Politik

Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat sich auf die 330 Millionen Euro schwere «Stabilisierungshilfe» für die Gastronomie und die Hotellerie in der Corona-Krise geeinigt. Das Programm war eigentlich schon im Mai beschlossen worden, wurde aber immer wieder diskutiert. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung der Kabinettssitzung am Dienstag gekommen sei.

Es ist bereits das dritte Mal, dass dieses spezielle Hilfspaket vom Kabinett besprochen wird, nachdem der Südwestgastronomie bereits vor knapp einem Monat 330 Millionen Euro «Stabilisierungshilfe» für die Corona-Krise versprochen worden waren. Knackpunkt war offenbar die Befürchtung der Grünen, durch die Landeshilfe könnten Bundesmittel verloren gehen, die Berlin für die Gastronomie eingeplant hat.

Bei dem Programm können betroffene Betriebe einmalig weitere 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter bekommen. Analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe soll die Antragstellung über die Industrie- und Handelskammern und die Auszahlung durch die L-Bank erfolgen. (Mit Material der dpa)

Damit die Corona-Hilfe für das Gastgewerbe so schnell wie möglich bearbeitet und ausgezahlt werden kann, sollen die L-Bank und die Industrie- und Handelskammern das Ruder übernehmen. Die beiden Institutionen waren schon beim ersten Corona-Hilfspaket des Landes federführend: die Kammern für die Vorprüfung der Anträge, die Förderbank L-Bank für die weitere Bearbeitung und Auszahlung.

Man könne damit viele Unternehmen im Land schnell und unbürokratisch unterstützen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart. «Ich bin sehr froh, dass das Kabinett heute die weiteren Hilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat.» Die L-Bank und die Kammern arbeiteten mit Hochdruck daran, dass die Hilfe möglichst rasch anlaufen könne. «Ziel ist, dass bereits Anfang der kommenden Woche erste Anträge gestellt werden können», sagte Hoffmeister-Kraut.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.