Baden-Württemberg: Eigenes Hilfsprogramm für Hotels und Restaurants soll endlich starten

| Politik Politik

Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat sich auf die 330 Millionen Euro schwere «Stabilisierungshilfe» für die Gastronomie und die Hotellerie in der Corona-Krise geeinigt. Das Programm war eigentlich schon im Mai beschlossen worden, wurde aber immer wieder diskutiert. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung der Kabinettssitzung am Dienstag gekommen sei.

Es ist bereits das dritte Mal, dass dieses spezielle Hilfspaket vom Kabinett besprochen wird, nachdem der Südwestgastronomie bereits vor knapp einem Monat 330 Millionen Euro «Stabilisierungshilfe» für die Corona-Krise versprochen worden waren. Knackpunkt war offenbar die Befürchtung der Grünen, durch die Landeshilfe könnten Bundesmittel verloren gehen, die Berlin für die Gastronomie eingeplant hat.

Bei dem Programm können betroffene Betriebe einmalig weitere 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter bekommen. Analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe soll die Antragstellung über die Industrie- und Handelskammern und die Auszahlung durch die L-Bank erfolgen. (Mit Material der dpa)

Damit die Corona-Hilfe für das Gastgewerbe so schnell wie möglich bearbeitet und ausgezahlt werden kann, sollen die L-Bank und die Industrie- und Handelskammern das Ruder übernehmen. Die beiden Institutionen waren schon beim ersten Corona-Hilfspaket des Landes federführend: die Kammern für die Vorprüfung der Anträge, die Förderbank L-Bank für die weitere Bearbeitung und Auszahlung.

Man könne damit viele Unternehmen im Land schnell und unbürokratisch unterstützen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart. «Ich bin sehr froh, dass das Kabinett heute die weiteren Hilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat.» Die L-Bank und die Kammern arbeiteten mit Hochdruck daran, dass die Hilfe möglichst rasch anlaufen könne. «Ziel ist, dass bereits Anfang der kommenden Woche erste Anträge gestellt werden können», sagte Hoffmeister-Kraut.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.