Barrierefreies Reisen: Bund und Länder vereinbaren Eckpunkte

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Barrierefreies Reisen ist ein wesentliches Element der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für das sich der Bund mit dem bundesweiten Informations- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ gemeinsam mit den Ländern seit Jahren engagiert. Bund und Länder haben am 6. September in einer gemeinsamen Absichtserklärung (MoU) die Grundzüge vereinbart, wie das System ab 2024 fortgeführt und gemeinsam fortentwickelt werden soll.

Der Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft und Tourismus, Dieter Janecek: „Die Möglichkeit zu Reisen ist ein entscheidender Faktor für die Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Dafür steht „Reisen für Alle“ als Verbrauchersiegel für barrierefreies Reisen. Nun muss es gelingen, das Zertifizierungssystem auf einen neuen Träger zum 1. Januar 2024 zu überführen. Mit der gemeinsamen Absichtserklärung übernehmen die verantwortlichen Akteure Verantwortung und ziehen an einem Strang. Die vereinbarten Grundzüge für eine Neuorganisation bedeuten eine sinnvolle Arbeitsteilung, mit der wir das Zertifizierungssystem dauerhaft tragfähig aufstellen wollen. Das wäre ohne das gemeinsame Engagement der Länder, der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) und des BMWK nicht möglich. Die Tourismusbranche und alle Nutzer und Nutzerinnen können sich auch weiterhin auf das Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ verlassen.“

Entsprechend der gemeinsamen Erklärung soll „Reisen für Alle“ im Grundsatz wie folgt neu organisiert werden:

  • Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, trägt die Kosten für eine Organisationsuntersuchung und die sich daran anschließende umfassende Modernisierung der Erfassung und Ausspielung der Daten von „Reisen für Alle“. Mit der Modernisierung wird sichergestellt, dass die Daten auf Erheberseite effizient gebündelt und durch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) ausgespielt werden können.
  • Die DZT als vom BMWK institutionell geförderte Organisation bekundet die Bereitschaft zur dauerhaften Ausspielung der Daten an alle interessierten Empfänger.
  • Die Länder unterbreiten Vorschläge für eine neue Koordinierungsstelle in ihrem Verantwortungsbereich, die durch den Bund mit der Vergabe der Lizenzen für „Reisen für Alle“, der Bündelung der Daten auf Erheberseite und allen weiteren hiermit verbundenen Aufgaben betraut wird. Der bisherige erhebliche Beitrag der Länder über Förderungen und personelle Ressourcen bleibt davon unberührt.

Die inhaltliche Ausgestaltung von „Reisen für Alle“ bleibt durch die organisatorische Neuaufstellung unangetastet. Gespräche über eine mögliche inhaltliche Neukonzeption sollen in einem abgestuften Verfahren geführt werden, sobald die organisatorische Neuaufstellung abgeschlossen ist.


 

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