Bayern sperrt auf - Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

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Nach teils monatelanger Zwangspause heißt es zumindest in 13 Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen an diesem Montag: Biergärten auf, Kinos auf, Theater auf - wenn auch unter Auflagen. Zudem dürfen in weiten Teilen Bayerns die Grundschulen wieder für alle aufsperren. Ein Überblick, welche Regeln ab Montag gelten:

BIERGÄRTEN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf nun die Außengastronomie wieder öffnen, allen voran die Biergärten. Eine der Einschränkungen aber: Um 22.00 Uhr muss Schluss sein. Stabile Corona-Zahlen heißt nach Worten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass es etwa für einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschläge bei der Sieben-Tage-Inzidenz geben dürfe und die Tendenz eher fallend sein müsse.

Fünf Tage in Folge soll die Inzidenz unter 100 liegen, danach braucht es zwei Tage zur Umsetzung, am achten Tag dürfe dann geöffnet werden, stellte sein Ministerium am Wochenende klar. Genehmigungen erhielten für Montag 13 Kreise und kreisfreie Städte, am Dienstag kommt ein 14. hinzu. Die Menschen in der Landeshauptstadt München müssen bis Mittwoch auf ein frisch gezapftes Helles im Biergarten warten.

Bei Werten zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche müssen Gäste vorher einen Termin buchen. Zudem gilt dann, wenn Personen aus mehreren Hausständen zusammen an einem Tisch sitzen, eine Corona-Testpflicht: Es muss dann ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Bei Inzidenzwerten unter 50 entfallen diese Auflagen. Biergärten, Straßencafés und Kinos werden am Montag in folgenden Regionen öffnen: Landkreise Landsberg am Lech, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Amberg-Sulzbach, Kitzingen, Würzburg und Lindau sowie in den kreisfreien Städten Passau, Bamberg, Schwabach und Erlangen.

THEATER UND KINOS: Unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen dürfen ab Montag auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen - wenn die Corona-Zahlen in der jeweiligen Region stabil sind.

SPORT: In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag auch kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder erlaubt - ebenfalls verbunden mit einer Testpflicht für alle Teilnehmer, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfällt.

SCHULEN: An den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für Distanzunterricht. Grundschulen aber dürfen ab Montag bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz vom Freitag der Vorwoche. Erst wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der jeweilige Schwellenwert unterschritten ist, gelten ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Maßnahmen. Wird also in einem Kreis ein Schwellenwert erstmals am Dienstag überschritten, kann erst am Samstag entschieden werden, wie am Montag der Folgewoche(übernächster Tag) der Unterricht organisiert wird.

Gleiches gilt für die 5. und 6. Klassen an Förderschulen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 können ab Montag alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen wieder starten - unter den gleichen Bedingungen wie sie für Friseure und Fußpfleger gelten (etwa FFP2-Maskenpflicht).

HUNDESCHULEN: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 können ab Montag auch Hundeschulen wieder öffnen.

Ministerium genehmigt Biergarten-Öffnung in 15 Kreisen und Städten

Viele hatten es lange ersehnt: Dank gesunkener Corona-Inzidenzwerte können am Montag in 13 Landkreisen und kreisfreien Städten die Biergärten öffnen - sie gelten als ein Stück bayerischer Kultur. Allerdings gelten strenge Hygieneauflagen, darunter eine Maskenpflicht mit Ausnahme des Sitzplatzes sowie eine Testpflicht, sollte an einem Tisch Menschen aus mehreren Haushalten Platz nehmen.

Das Gesundheitsministerium erteilte am Wochenende die Genehmigungen zur Öffnung ab Montag für die Landkreise Landsberg am Lech, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Amberg-Sulzbach, Kitzingen, Würzburg und Lindau sowie für die kreisfreien Städte Passau, Bamberg, Schwabach und Erlangen. Am Dienstag folgt der Kreis Neuburg-Schrobenhausen, am Mittwoch die Landeshauptstadt München mit den wohl berühmtesten Biergärten der Welt. Dort herrschte teils Enttäuschung, weil bereits mit einer Öffnungsmöglichkeit für Dienstag gerechnet worden war.

In den Regionen liege die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100, hieß es vom Ministerium. Stabilität wird dann angenommen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und einer Woche fünf Tage lange unter 100 bleibt. Danach seien zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen, am achten Tag könne geöffnet werden.

Die kompliziert wirkende Regelung stieß teilweise auf Kritik. Der Landrat von Neuburg-Schrobenhausen, Peter von der Grün (Freie Wähler), kritisierte die Genehmigungspraxis des Ministeriums scharf. «Unabhängig davon, was man von weiteren Öffnungsschritten halten mag - diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich», heißt es in einer Mitteilung des Kommunalpolitikers.

Das Ministerium hatte am Freitagmittag in einer Pressemitteilung geschrieben: «Die 7-Tage-Inzidenz muss insgesamt fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen.» In der am selben Tag vom Ministerium versandten Maßgabe heißt es dagegen: «Eine stabile Entwicklung ist dabei dann anzunehmen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz acht Tage lang in Folge unter 100 bzw. 50 befindet.» Am Samstag wurde nun dargelegt, dass «am achten Tag» geöffnet werden könne, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein.

Vom Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft gibt ein Rahmenkonzept für die Gastronomie 

Wichtige Fragen beantwortet der DEHOGA Bayern in seinen FAQ - Fragen und Antworten, die laufend erweitert und ergänzt werden.

Insgesamt ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Bayern und bundesweit auch am Sonntag erneut zurückgegangen, liegt aber wieder leicht über dem Bundesdurchschnitt. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro
100 000 Einwohner gab das Robert Koch-Institut am Sonntag für Bayern mit 118,7 an - nach 120,9 am Samstag. Bundesweit liegt die Inzidenz mit 118,6 geringfügig niedriger. Die Stadt Passau weist mit 26,5 die drittniedrigste Inzidenz in Deutschland und die niedrigste in Bayern auf.

Am Sonntag lagen im Freistaat 38 Landkreise und kreisfreie Städte unter einer Inzidenz von 100, drei mehr als noch am Samstag. Den höchsten Wert in Bayern verzeichnet weiter der Landkreis Coburg, an der Grenze zu Thüringen gelegen, mit 292,8. Der thüringische Nachbarkreis Hildburghausen ist gegenwärtig der Top-Corona-Hotspot in Deutschland mit einer Inzidenz von 343,4. (Mit Material der dpa)
 


 

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