Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten in Hotels und Restaurants

| Politik Politik

Im ganzen Land helfen Hoteliers, Gastronomen und Mitarbeiter derzeit bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine und leisten humanitäre Hilfe. Mittelfristig werden Geflüchtete und Unternehmen die Frage stellen, was zu tun ist, um Geflüchtete aus der Ukraine im Gastgewerbe beschäftigen zu dürfen.

Denn das Gastgewerbe sieht für Geflüchtete aus der Ukraine mittelfristig auch Jobchancen. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), Ingrid Hartges, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag), im Vordergrund stehe die schnelle Nothilfe. «Mittelfristig» könne das Gastgewerbe einen Beitrag leisten, um Kriegsflüchtlinge bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Branche biete dafür gute Möglichkeiten. Der DEHOGA Bundesverband erläutert die Rechtlage.

Der Verband berichtet, dass ist in der letzten Woche auf europäischer Ebene die „Massenzustrom-Richtlinie“ in Kraft gesetzt worden. Diese bietet Geflüchteten aus der Ukraine flächendeckenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland hat das Bundesinnenministerium die aus der Ukraine Geflüchteten vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und so eine rechtmäßige Einreise und einen vorübergehend rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik durch Rechtsverordnung sichergestellt. Wer allerdings in Deutschland arbeiten will, der benötigt einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang. Dazu kommt: Die erläuterte Befreiungsregelung ist zunächst bis zum 24. Mai befristet. Das bedeutet, es ist ukrainischen Geflüchteten, die darüber hinaus in Deutschland bleiben, unbedingt zu empfehlen, bis dahin einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dies erfolgt bei der örtlichen Ausländerbehörde am Wohnort. Gastgewerbliche Unternehmen müssten unbedingt darauf achten, keine ukrainischen Staatsangehörigen ohne Vorlage dieser vollständigen Unterlagen zu beschäftigen, erläutert der DEHOGA.

Auch hier helfe die EU-Massenzustrom-Richtlinie und deren nationale Umsetzung in Deutschland durch die Vorschrift des § 24 Aufenthaltsgesetz, so der DEHOGA. Dieser ermöglicht es Geflüchteten, auch ohne zeitaufwendige Einzelfallprüfung einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten. Praktisch läuft das nach Verbandsangaben so ab, dass die Ausländerbehörde zunächst eine sog. Fiktionsbescheinigung ausstellt. Erst nach der späteren Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (derzeit ist noch unklar, ob dies bereits nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung möglich ist) ist dann auch der Arbeitsmarktzugang möglich. Grundsätzlich sei für die Ausübung einer Beschäftigung die Zustimmung der Ausländerbehörde nötig. Diesbezüglich hat das Bundesinnenministerium den Ländern geraten, die Arbeitserlaubnis zeitgleich mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auszustellen, auch ohne ein konkret geplantes Beschäftigungsverhältnis.

Das Land Niedersachsen sei dieser Empfehlung als erstes Bundesland durch Runderlass an die Ausländerbehörden bereits nachgekommen, weitere Bundesländer würden voraussichtlich folgen, sagt der DEHOGA. Eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sei nach aktuellem Kenntnisstand nicht nötig. Unklarheit bestehe derzeit noch über die konkrete Ausgestaltung von Sozialleistungen und die Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen als Vorbereitung für eine Arbeitsaufnahme.

Alternativ zu geschilderten Verfahren sei es ukrainischen Geflüchteten auch möglich, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. In aller Regel ist dies nach jetzigem Stand jedoch nicht zu empfehlen, da im Rahmen des Asylverfahrens eine Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt, was die Abläufe verlangsamt.

Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf den FAQ-Seiten des Bundesinnenministeriums BMI (auch in ukrainischer Sprache) und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände BDA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.