Bund will generelle Lockdown-Verlängerung bis 14. März

| Politik Politik

Die Länder sollen freie Hand für die Öffnung von Schulen und Kitas bekommen - der Lockdown in Deutschland könnte aber weitgehend bis Mitte März verlängert werden. Das sieht eine neue Vorlage für die Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie an diesem Mittwoch vor. Eine Ausnahme soll es demnach für Friseure geben, die unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen könnten.

Das Papier mit der Uhrzeit 7.40 Uhr wurde am Morgen vom Kanzleramt an die Länder verschickt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vor. Es soll nach dpa-Informationen mit den Ländern Berlin und Bayern vorabgestimmt sein. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayern die Stellvertretung. Auch andere Medien berichteten über den neuen Beschlussvorschlag.

Dieser sieht vor, dass die besonders umstrittenen Öffnung von Schulen und Kitas praktisch in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt wird. «Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung», heißt es in dem Papier, über das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag (Beginn: 14.00 Uhr) beraten will.

Friseurbetriebe können der Vorlage zufolge «unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken» den Betrieb am 1. März wieder aufnehmen. Begründet wird dies mit der «Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene», insbesondere ältere Menschen seien darauf angewiesen.

Offen bleibt, wie es für den Großteil der von der corona-bedingten Schließung betroffenen Bereiche weitergehen wird - also vor allem für weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser.

Zum einen wird in dem Papier vorgeschlagen, darüber in einer weiteren Besprechung am 10. März zu beraten. Alternativ werden nächste Öffnungsschritte «bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner» vorgeschlagen. «Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.»

Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) lag laut RKI am Mittwochmorgen bundesweit bei 68. Auf diesem Niveau hatte der Wert zuletzt am 24. Oktober (68,4) gelegen. Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 hatte es zuletzt am 20. Oktober (48,6) gegeben.

Bleiben soll es bei den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, bei der Verpflichtung zum Tragen wirksamer Masken im Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei der Aufforderung, nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu unterlassen. Bestehen bleibt auch die Aufforderung, wo immer möglich im Homeoffice zu arbeiten.

In der Vorlage heißt es, Bund und Länder seien «weiterhin optimistisch, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann». Dies sei nach den von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Zur Unterstützung von Tests in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll die Unterstützung der Bundeswehr überall dort bis Ostern verlängert werden, wo sich kurzfristig keine zivilen Kräfte über die Bundesagentur für Arbeit finden lassen.

 (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.