Bundesgericht: Auch bei Probearbeit gilt gesetzlicher Unfallschutz

| Politik Politik

Arbeitsuchende sind auch an Probearbeitstagen gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) Kassel am Dienstag entschieden. In dem konkreten Fall aus dem Raum Halle (Saale) hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz schwer am Kopf verletzt hatte. Er habe dabei als sogenannter Wie-Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden, erklärte das BSG. (Aktenzeichen B 2 U1/18 R)

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, weil der Mann nicht in den Betrieb eingegliedert gewesen sei. Das sahen auch die Kasseler Richter so. Allerdings habe der Arbeitsuchende eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht - und sei damit ein Wie-Beschäftiger. «Das ist ein bisschen weniger als ein normales Beschäftigungsverhältnis», erklärte der Vorsitzende Richter.

Klassische Fälle von Wie-Beschäftigung seien beispielsweise das Mitarbeiten bei der Obsternte und das Ausführen eines Hundes. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.