Bundesregierung will Insolvenzrecht reformieren

| Politik Politik

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sollen weitere Möglichkeiten zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens erhalten. Das sieht ein Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vor. Dieser beinhaltet etwa die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon könnten insbesondere Unternehmen profitieren, die infolge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten seien, teilte das Ministerium am Samstag in Berlin weiter mit. Das Gesetz soll Anfang 2021 in Kraft treten.

Unternehmen, die ihren Gläubigern eine realistische Perspektive aufzeigen könnten, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können, sagte Lambrecht. Dazu genüge es, eine Mehrheit der Gläubiger davon zu überzeugen. «Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen», sagte sie. Der neue Rechtsrahmen ermögliche es Firmen, «belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragsteil der Anpassung oder Beendigung nicht zustimmt, die für die Abwendung einer Insolvenz erforderlich ist».

Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden nach Angaben des Ministeriums weitergehende Erleichterungen geschaffen. Diese unterliegen ab dem 1. Januar 2021 zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings solle der Überschuldungsprüfung ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt werden, der auch auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nehme.

Zudem sollen Sanierungsmöglichkeiten des bestehenden Rechts fortentwickelt werden. Es soll sichergestellt werden, dass der Verzicht auf Bestellung eines Insolvenzverwalters in «Eigenverwaltungsverfahren» «grundsätzlich nur gut und solide vorbereiteten Vorhaben vorbehalten bleibt».

Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es normalerweise einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag nach einer bestimmten Frist Pflicht.

Zuletzt wurde wegen der angespannten Lage vieler Unternehmen das Insolvenzrecht gelockert. Unternehmen, die sich in der Corona-Krise überschuldet haben, müssen bis Jahresende keinen Insolvenzantrag stellen. Sie müssen aber weiter zahlungsfähig sein. Um Unternehmen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie überschuldet sind, auch über den 31. Dezember 2020 zu helfen, soll das geplante Gesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

Schon bisher können Unternehmen, die gute Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sehen, bei Gericht ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen. Die Geschäftsleitung bleibt dann im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter zur Seite gestellt.

Mit dem bereits bestehenden «Schutzschirmverfahren» sieht das deutsche Insolvenzrecht zudem eine besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Mit dem 2012 eingeführten Verfahren sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert werden. Wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist, dass der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei gewählt wird. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.