Bundestag beschließt Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen im Restaurant

| Politik Politik

Berufstätige Eltern, Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Restaurants: Der Bundestag beschloss am Donnerstag gleich mehrere Finanzspritzen, die noch vor dem geplanten Konjunkturprogramm wirken sollen.

So sollen Eltern länger Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause nicht arbeiten können. Für Restaurants sind Steuererleichterungen vorgesehen. Damit die Maßnahmen in Kraft treten, muss der Bundesrat noch zustimmen.

Es sei aber klar, dass das alles zur wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie nicht ausreiche, betonten Regierungsfraktionen und Opposition im Bundestag. In der kommenden Woche wollen Union und SPD deshalb weitere Konjunkturhilfen vorlegen, die der Wirtschaft nach der Krise wieder auf die Beine helfen und die Bürger entlasten sollen.

Die am Donnerstag im Eilverfahren beschlossenen Hilfen richten sich vor allem an Familien und die wegen wochenlanger Schließungen besonders gebeutelte Gastronomie:

LOHNERSATZ FÜR ELTERN

Väter und Mütter, die wegen der Einschränkungen bei Kitas und Schulen nicht arbeiten können, bekommen länger Geld vom Staat. Der Lohnersatz wird von bisher 6 auf bis zu 20 Wochen verlängert. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Außerdem soll der Zuschuss künftig auch tageweise gelten, wenn die Kinder nur ab und zu in Kita oder Schule dürfen. Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat.

Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst «keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit» gibt. Die FDP kritisierte, dass die Betreuung während der Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar gilt. «Homeoffice und Kinderbetreuung sind zwei Jobs, die dauerhaft nicht ohne erhebliche Einschnitte zusammen erledigt werden können», betonte der Abgeordnete Grigorios Aggelidis. Eltern die Hilfen zu verweigern, wenn sie ihren Job grundsätzlich in Heimarbeit machen könnten, sei falsch.

Die Bundesregierung hatte zuletzt geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf Jahren rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Eine neue Prognose sei wegen der schrittweisen Öffnung der Schulen und Kitas aber schwierig.

WENIGER MEHRWERTSTEUER AUF ESSEN IN RESTAURANTS

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Die Steuersenkung gilt ab Juli und befristet für ein Jahr.

Die Opposition kritisierte, das wirke nur, wenn die Restaurants auch wieder Umsätze machten. Außerdem würden Kneipen, Bars und Clubs vergessen - denn die Mehrwertsteuer auf Getränke soll nicht gesenkt werden. «Statt der kleinen Eckkneipe zu helfen, werfen Sie hier einen alten Hut in den Ring», sagte der Linken-Abgeordnete Stefan Liebig. Kneipen bräuchten direkte Zuschüsse. Die SPD stellte in Aussicht, sie dafür im geplanten Konjunkturprogramm zu berücksichtigen.

STEUERFREIE ZUSCHÜSSE

Der Bundestag beschloss außerdem, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben sollen. Millionen Bürger sind wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit. Viele Firmen hatten angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken - weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen.

Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse «bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt». Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2500 Euro und 40 Prozent weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrig bleibende Nettoeinkommen von 1500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.