Bundestag verabschiedet Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

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Am Donnerstag, den 9. Oktober 2025, hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in erster Lesung beraten und anschließend verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch digitale und datengestützte Methoden zu stärken. Die Regelungen betreffen auch das Gastgewerbe, dessen Branchenverband, der DEHOGA, sich im Gesetzgebungsverfahren zustimmend zur geplanten Bürokratieentlastung geäußert hatte.

Digitale Werkzeuge und erweiterte Befugnisse

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1930) schafft die rechtliche Grundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden. Kernstück ist ein verbesserter Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden, wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Zukünftig sollen große Datenmengen – auch mithilfe Künstlicher Intelligenz – systematisch auf Risiken für Schwarzarbeit ausgewertet werden, um auffällige Betriebe schneller ins Visier der Ermittlungsbehörden zu nehmen.

Zusätzlich sind die Einführung digitaler Betriebsprüfungen sowie zusätzliche Befugnisse für die FKS vorgesehen. Der risikoorientierte Prüfungsansatz soll intensiviert werden. Das Gesetz nimmt zudem Friseure, Barbershops und Nagelstudios sowie Plattform-Lieferdienste und ihre Subunternehmer neu in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf.

Eine weitere Regelung im Gesetzentwurf sieht vor, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten dauerhaft auf zehn Jahre zu verlängern, um Steuerbetrug konsequenter aufdecken zu können.

DEHOGA sieht Chance auf Bürokratieabbau, fordert aber mehr

Der DEHOGA äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren zustimmend zu den Bestrebungen, die Betriebsprüfungen der FKS bürokratieärmer und für den operativen Betrieb weniger belastend zu gestalten. Der Verband sieht in der digitalen Buchprüfung eine Möglichkeit, den „Aufmarsch uniformierter und bewaffneter Zollbeamter im Restaurants oder Hotel“ teilweise zu ersetzen, was zu weniger Verunsicherung bei Mitarbeitenden und Gästen führen soll. Die praktische Umsetzung müsse jedoch beobachtet werden, damit die Digitalisierung nicht zu Mehraufwand für die Unternehmen führe.

Der DEHOGA betont, dass Bürokratiearmut bedeute, dass die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Vordergrund stehen müsse, weniger „reine Formalverstöße wie z.B. Dokumentationspflichten“.

Darüber hinaus fordert der Verband, das Gastgewerbe nicht länger von der Nutzung der digitalen Möglichkeiten des Nachweisgesetzes auszuschließen. Es müsse allen Branchen erlaubt werden, die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverträgen alternativ zur Schriftform auch in elektronischer Form nachzuweisen.

Ursachenbekämpfung als Kernforderung

Der DEHOGA machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass die Top-Ursache für Schwarzarbeit angepackt werden müsse: Die wachsende Schere zwischen Brutto und Netto für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Solange nur Symptome und nicht die Ursachen bekämpft werden, bleibe Schwarzarbeit ein lukratives Modell.

Erst kürzlich, Anfang Oktober, hatte der DEHOGA sich mit Beamten der FKS, einiger Hauptzollämter sowie der Gewerkschaft NGG zum Thema Schwarzarbeit ausgetauscht. Im Zuge dieses Austauschs berichtete die FKS über erste Ergebnisse einer Schwerpunktprüfung Gastgewerbe vom 19. September. Bei dieser Prüfung hatten 2.600 Zöllner und über 3.000 Mitarbeitende von Zusammenarbeitsbehörden mehr als 5.000 Personenbefragungen durchgeführt und Hunderte Geschäftsunterlagen geprüft. Als häufigste Straftat trat dabei weiterhin Leistungsmissbrauch zutage – der ungerechtfertigte Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld neben einem schwarz erzielten Arbeitseinkommen. Im Laufe eines Jahres erhielt der Zoll rund 15.000 Hinweise auf Verstöße, zumeist aus dem Umfeld der Unternehmen.

Debatte im Parlament und Stellungnahme des Bundesrates

Ebenfalls am 9. Oktober 2025 wurden in erster Lesung ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen“ (21/2037) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Arbeit sichern“ (21/2033) beraten. Alle Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, federführend an den Finanzausschuss, überwiesen.

Der Bundesrat hatte bereits am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Darin ging es unter anderem um die Forderung, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls – etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem – auch auf die Landesbehörden zu übertragen. Die Bundesregierung lehnte es in ihrer Gegenäußerung ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen.


 

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