Bußgeldkatalog: Verstoß gegen Corona-Regeln kann bayerische Gastgeber bis zu 5.000 Euro kosten

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Auch in Bayern droht bei Nichteinhaltung der staatlichen Corona-Auflagen zum Teil ein hohes Bußgeld. Jetzt hat die Staatsregierung den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" neu veröffentlicht.

Der Bußgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzuwenden.

Die Bußgelder sind empfindlich, so kann z. B. ein Veranstalter, der nicht sicherstellt, dass der Maskenpflicht nachgekommen, mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. Veranstalter oder Inhaber von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht sicherstellen, dass der Gast, Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, müssen ebenso mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. In Bayern kommt es derzeit, nach DEHOGA-Angaben auch vermehrt zu Kontrollen.


 

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