Corona-Arbeitsschutz - DEHOGA fordert Stopp der Homeoffice-Pflicht

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in dieser Woche einen Referentenentwurf für eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit Homeofficepflicht vorgelegt. Diese soll von Oktober bis April gelten. Damit sollen wieder die gleichen Maßnahmen wie zu Hochzeiten der Pandemie greifen. Der DEHOGA lehnt diese Pläne entschieden ab.

„Es ist inakzeptabel und nicht nachvollziehbar, dass Bundesarbeitsminister Heil jetzt erneut drastische Maßnahmen wie Homeoffice- oder Masken- und Abstandspflicht von Oktober bis April durchsetzen will. Wir wissen doch noch gar nicht, ob die Infektionslage ab Oktober überhaupt eine neue Verordnung erfordert“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Pläne.

„Unternehmen und Beschäftigte, die es wollen, praktizieren Homeoffice auch ohne Verordnung. Gemeinsam haben sie bewiesen, dass sie auf Betriebsebene Lösungen gefunden haben. Die Pläne sind weder sachgerecht noch angemessen noch erforderlich. Im dritten Jahr der Pandemie sollten wir mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Ich erwarte mehr Wertschätzung für die Menschen, die in der Verkehrswirtschaft, bei der Müllabfuhr, Polizei oder Feuerwehr, in der Pflege oder auch im Gastgewerbe tagtäglich ihr Bestes geben. Es gibt so viele Unternehmen und Beschäftigte in systemrelevanten Branchen, die kein Homeoffice realisieren können. Das ist der Versuch, eine Zweiteilung der Arbeitswelt zu implementieren. Dieser Entwurf muss sofort gestoppt werden.“

Die Verordnung soll über die komplette Zeit von Oktober bis April laufen und knüpft (wie die letzte, bis Mai dieses Jahres in Kraft befindliche Version) im Wesentlichen an das betriebliche Hygienekonzept auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung an. Das führt zu einer sehr hohen Verbindlichkeit der in der Verordnung genannten Maßnahmen, denn der Arbeitgeber darf – völlig unabhängig von der tatsächlichen bestehenden Infektionslage während der Laufzeit der Verordnung – nicht unter dieses Schutzniveau gehen, will er nicht das Risiko gehen, arbeitsschutzrechtlicher Versäumnisse beschuldigt zu werden.

Inhaltlich sind die altbekannten Maßnahmen enthalten: Das bedeutet, neben Punkten wie Handhygiene, Hust- und Niesetikette und Lüften hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung insbesondere einen Mindestabstand von 1,5 m zu berücksichtigen, wenn das nicht möglich ist, muss er Masken zur Verfügung stellen. Auch die zweimal wöchentliche Testangebotspflicht (auf Kosten des Arbeitgebers) ist wieder enthalten. Und das BMAS will offenbar den Corona-Arbeitsschutz nutzen, um „durch die Hintertür“ einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Homeoffice durchzusetzen, der im Koalitionsvertrag gerade nicht enthalten ist. Der Arbeitgeber hat nämlich nach dem Entwurf der C-ArbSchV den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. 

Kritik auch seitens der BDA

Auch die BDA hält eine Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht für notwendig und wird sich im Verfahren dementsprechend einlassen. BDA-Präsident Dr. Rainer Dulger kritisiert entsprechend die „Rolle rückwärts der Politik in die Vergangenheit“. Es sei unangemessen und nicht nachvollziehbar, dass ab Oktober - unabhängig von der konkreten Infektionslage vor Ort – die gleichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben gelten sollen wie zu Hoch-Zeiten in der Pandemie. „Die geänderte Situation durch Impferfolge oder durchgemachten Infektionen sowie die leichteren Krankheitsverläufe müssen Berücksichtigung finden. Es ist Zeit, die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen. Viele Länder in Europa sind hier schon weiter und haben einen Weg mit Vorsicht sowie Flexibilität und nicht gegen die Wirtschaft gefunden.“ Selbstverständlich würden die Unternehmen auch im bevorstehenden Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz nutzen. „Einen Regelkatalog durch die Regierung mit starren Vorgaben zum mobilen Arbeiten oder Testen bedarf es dazu nicht."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.