Corona-Entschädigungen: Dorint-Chef Iserlohe appelliert an Wirtschaftsminister Habeck

| Politik Politik

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck appelliert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe mit Nachdruck, die von Habeck selbst seinerzeit aus der Opposition heraus geforderte gleichberechtigte Entschädigung jetzt gemäß der Vorlage des Bundesverfassungsgerichtes zügig umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte u.a. in Rn. 38 des Urteils 1 BvR 1073/21 „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“

„Daher darf es doch nicht so weit kommen, dass die Existenzen von mehr als 30.000 Mitarbeitern der großen mittelständischen Hotelgesellschaften gefährdet sind“, schreibt Iserlohe. 

Weder die diskriminierende Obergrenze von 54,5 Millionen Euro aller kumulierten Staatshilfen pro Unternehmen – das gelte vor allem für verbundene Unternehmen – noch die willkürlich gesetzte 30-Prozent-Grenze des Umsatzverlustes als Bedingung für die Erstattungen seien nach dem Urteil haltbar. Denn es dürfe laut klarer Aussage des Bundesverfassungsgerichtes kein einzelner Adressat benachteiligt werden, so Iserlohe.

Der Familienunternehmer, der seit Beginn der Corona-Krise sich um die Rechte seiner Dorint Hotelgruppe mit 65 Hotels & Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz – und damit für die ganze Branche bemüht, bezieht sich in seinem Brief an Robert Habeck auf die klaren Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. März 2022 (1 BvR 1073/21). Er erinnert den Wirtschaftsminister daran, dass er selbst mit seiner Fraktion einen Antrag der Grünen BT-Drs. 19/23980 am 4. November 2020 vorgelegt hatte, der in Rn 5 auf Seite 3 verlange, sogenannten „Nichtstörern“ klare finanzielle Ausgleichsansprüche zuzusprechen.

Iserlohe zitiert Robert Habeck wie folgt: „Zur verfassungsrechtlich gebotenen Regelung der wesentlichen Bedingungen von Grundrechtseingriffen gehört auch die Prüfung, ob die Verhältnismäßigkeit es erfordert, notwendige Eingriffe durch Entschädigungsansprüche auszugleichen.“

Dr. Manuela Rottmann (MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte darüber hinaus bereits in der Plenardebatte vom 18. November 2020 (Protokoll, S. 24056): „…. Die Gerichte werden uns weitere Hinweise geben. Wir müssen die Frage der Entschädigung anpacken – da beißt die Maus keinen Faden ab –; wir müssen sie gesetzlich regeln.“    

Iserlohe fordert daher, dass nun seitens der Bundesregierung dringend gehandelt werden müsse. Seiner Meinung nach müsse sowohl die Obergrenze als auch die 30%ige „Umsatzverluste-Sperrgrenze“ aufgehoben werden.

„Die großen mittelständischen Hotelunternehmen benötigen dingend die bisher verwehrte Gleichstellung, um die Corona-Krise wirtschaftlich bewältigen zu können“, so Iserlohe in seinem aktuellen Schreiben. Die Dorint Gruppe, Maritim, Motel One, Steigenberger, Novum, H-Hotels, Leonardo Hotels, die Centro Hotel Group u.a.m. seien doch starke Tourismusförderer, Vorreiter für Nachhaltigkeit der Branche, belebende Elemente der Innenstädte, und zugleich systemrelevante Arbeitgeber und- und Ausbilder.

Dirk Iserlohe appelliert eindringlich an den Bundeswirtschaftsminister: „Ich bitte Sie deshalb – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Hotellerie – um die gebotene, nun auch verfassungsrechtlich geforderte Gleichstellung. Es geht doch nicht, dass Einzelhotelunternehmer berechtigterweise ihren Schaden zu ca. 95 Prozent ersetzt bekommen und die Konzern-Unternehmen mit nur ca. 30 bis 45 Prozent ihres Schadens – je nach Größe – erhalten. „Wir, die großen mittelständischen Hotelunternehmen werden damit diskriminierend benachteiligt.“

Er erwartee daher auch dringendes Insistieren der Koordinatorin für Tourismus und maritime Wirtschaft, Claudia Müller (MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Gleichstellungspolitik darf nicht auf den letzten Wähler ausgerichtet sein“, so das Fazit vom Dorint Aufsichtsratschef.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.