Corona-Verodnung Schleswig-Hotelstein: 2G-Plus-Regel und Kneipen-Sperrstunde

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Beim Sport in Schleswig-Holstein kommt drinnen seit Mittwoch die 2G-plus-Regel zum Einsatz. Damit dürfen beispielsweise ins Fitnessstudio nur noch Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung. Am Dienstagabend hat die Landesregierung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Bei Veranstaltungen drinnen gilt nun grundsätzlich Maskenpflicht.

Die Landesregierung hat auch Verabredungen aus Beratungen von Bund und Ländern wie 2G plus in Restaurants umgesetzt. Während die Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen Diskotheken vorerst ganz schließen. Weihnachtspartys in Diskotheken und Clubs hatten in Schleswig-Holstein zur Verbreitung des Virus beigetragen. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen galten dort erst ab 28. Dezember. Regierungschef Daniel Günther (CDU) räumte in dem Zusammenhang Fehler ein.

Die Schließung der Diskotheken wurde erst möglich, weil der Landtag am Montag für Schleswig-Holstein die epidemische Lage festgestellt hat. Eine Regelung für ganz Deutschland war im November ausgelaufen.

2G plus gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools sowie bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen für die Kundinnen und Kunden kein Tragen einer Maske möglich ist wie in der Kosmetik. Medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen sind ausgenommen. Beim Friseur gilt weiter 3G (geimpft, genesen, getestet).

Bei Familienfesten sind auch in Gaststätten maximal zehn Teilnehmer zulässig, unter 14-Jährige ausgenommen. Bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten werden nur 500 Menschen erlaubt. Bei allen anderen Veranstaltungen sind drinnen bis zu 50, in Außenbereichen bis 100 Teilnehmer erlaubt.

Für Chöre gilt drinnen nun beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von Blasinstrumenten ist nicht mehr erlaubt. Ausnahme sind Profimusiker, -Sängerinnen und Sänger sowie Prüflinge. Auch an der Kasse im Supermarkt gilt Maskenpflicht. An Sportwettbewerben drinnen dürfen nur noch 50 Menschen teilnehmen, draußen sind 100 erlaubt.

Eine Pflicht zu Tests dreimal pro Woche gilt ab 17. Januar für immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung. Geimpfte und genesene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe müssen sich künftig dreimal statt bislang zweimal wöchentlich testen, für Ungeimpfte besteht dort weiter tägliche Testpflicht. Das gilt auch für ambulante Pflegedienste.

Die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen war im Norden am Dienstag auf 633,0 Fälle gestiegen (Montag 587,3). Die Landesmeldestelle gab die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen am Dienstag mit 4113 an - so viele wie noch nie in der Pandemie. Darunter waren aber auch zahlreiche Nachmeldungen. (dpa)


 

Gastronomie kritisiert geplantes 2G-plus-Modell im Norden

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat die geplante Einführung des 2G-plus-Modells für Restaurantbesuche im Norden kritisiert. «Die Branche sieht die Regel in Schleswig-Holstein als unverhältnismäßig und nicht notwendig an», sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Noch am Dienstag wollte die Landesregierung über die neue Corona-Landesverordnung entscheiden. Bei 2G plus haben nur Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung Zutritt.

Nachdem Schleswig-Holstein lange Zeit bundesweit die niedrigsten Infektionszahlen hatte, war die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz seit dem Jahresende deutlich gestiegen. Das Gastgewerbe sei aber zu keiner Zeit für die Erhöhung der Infektionszahlen mitverantwortlich gewesen, sagte Scholtis. Die neuen Corona-Maßnahmen träfen die Branche umso härter. Unter den Betrieben herrsche «nackte Angst», dass ihnen die Mitarbeiter «bei einem dritten Quasi-Lockdown» weglaufen.

Einer Umfrage des Bundesverbands zufolge habe das Gastgewerbe bereits durch die 2G-Regel (geimpft, genesen) Umsatzeinbrüche von bis zu 55 Prozent erlitten, sagte Scholtis. «Das ist ganz immens.» Es gebe in der Gastronomie die Sorge, dass die notwendigen Gäste ausblieben. «Ein Betrieb kann ja nicht überleben, wenn er von zehn Tischen drei besetzt hat.» Im Norden überlebten deshalb nicht wenige Betriebe bereits, ob sie ihre Türen freiwillig schließen. (dpa)


 

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