DEHOGA-Information: Mögliche Ansprüche auf Miet- oder Pachtreduzierung wegen der Corona-Krise

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband hat juristisch prüfen lassen, ob Mieter und Pächter wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen massiven Umsatzverlusten gegebenenfalls Ansprüche gegen die Vermieter oder Verpächter auf Miet- oder Pachtreduzierung haben. Fest steht: Hoteliers und Gastronomen sollten unverzüglich handeln.

Auch wenn die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und vom Einzelfall abhängt, gibt der DEHOGA eine rechtliche Einschätzung ab und zeigt Handlungsoptionen auf.

Der DEHOGA betont in einem Rundschreiben an seine Mitglieder, dass jeder Betrieb muss selbst abwägen müsse, wie er sich gegenüber Vermietern oder Verpächtern in dieser besonderen Situation verhalte. Wenn Maßnahmen zu Pacht oder Miete als unumgänglich angesehen werden, sei es grundsätzlich ratsam, zunächst Kontakt mit dem Vermieter oder Verpächter aufzunehmen, um mit diesem eine Regelung im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen, die Miete oder Pacht angemessen zu reduzieren oder zumindest (teilweise) zu stunden.

Sofern mit dem Vermieter oder Verpächter keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, sollten Hoteliers und Gastronomen in dem Zeitraum, in dem ihr Betrieb durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie schwerwiegend gestört sei, auf jeden Fall zunächst unter Vorbehalt der Rückforderung an die Vermieter oder Verpächter zahlen. Hierüber sollten die Gastgeber die Vermieter oder Verpächter entsprechend informieren. Durch ein solches Vorgehen bestehe weiterhin die Option, die gezahlte Miete oder Pacht später zurückzufordern für den Fall, dass gerichtliche Entscheidungen ergehen sollten, nach denen die Mieter oder Pächter tatsächlich nicht verpflichtet waren, die volle Schuld zu zahlen. In der schriftlichen Anzeige sollte konkret angegeben werden, seit wann massive Umsatzverluste zu verzeichnen sind und insbesondere, seit wann der Betrieb ggf. geschlossen wurde.

Hierzu gibt es ein Muster-Anschreiben mit Bausteinen für ihre Reaktionsmöglichkeiten gegenüber dem Vermieter/Verpächter.

Der DEHOGA weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nur um einen denkbaren Vorschlag eines Anschreibens an den Vermieter oder Verpächter handelt. Andere Formulierungen seien ebenso gut denkbar. Jedes konkrete Anschreiben sollte auf die konkrete individuelle Konstellation des Einzelfalls angepasst werden.

Da die Pachten in der Regel am 3. eines Monats fällig seien, bestehe für viele Betroffene rascher Handlungsbedarf.

Über aktuelle Fragen und Entwicklungen hält der Bundesverband auch auf www.dehoga-corona.de auf dem Laufenden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von sieben auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 stößt in der Bevölkerung auf breite Ablehnung. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des DEHOGA Bundesverband. Mehr als zwei Drittel der Befragten bewerten die Maßnahme als ungerechtfertigt.

Mit klaren Forderungen startet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in die entscheidende Phase vor der Bundestagswahl. Ein Weiter so dürfe es nicht geben, sagt Präsident Guido Zöllick, der eine konsequente Neuausrichtung der Politik fordert.

Deutschlands Wirtschaft schwächelt. Der Verband Die Familienunternehmer lobt die Gegenrezepte der CDU/CSU. Präsidentin Ostermann verteilt in Seeon aber auch eine Watschn, wie man in Bayern sagt.

Allianz-Chef Oliver Bäte empfiehlt, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen. Damit würden die Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen.

Zum 1. Januar 2025 ist Marriott International mit allen selbst gemanagten Hotels in Deutschland dem Hotelverband Deutschland (IHA) beigetreten. In Deutschland umfasst das Portfolio über 120 Häuser.

Wer beruflich viel unterwegs ist, hat in der Regel auch höhere Kosten für die Verpflegung vor Ort. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Aufwand finanziell. Ab sofort gelten neue Sätze für die Verpflegungspauschalen im Ausland.

Am 6. Dezember 1949 wurde in Frankfurt am Main der DEHOGA gegründet. Zum 75. Geburtstag ist nun ein Magazin erschienen, das die Geschichte des Verbandes, seine Aufgaben, Ziele und wichtigsten Erfolge sowie die Perspektiven der Branche in den Mittelpunkt rückt.

Nach CDU/CSU hat nun auch die FDP ihr Wahlprogramm vorgestellt. Auch hier hat es die Forderung des Gastgewerbes, sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen wieder einzuführen, in das Programm geschafft. Branchenforderungen wie Wochenarbeitszeit finden sich ebenso im FDP-Programm wieder.

Seit Freitagabend kursierte bereits der Entwurf des Wahlprogramms der CDU/CSU. Nachdem es heute von den Vorständen von CDU und CSU beschlossen wurde, hat es Kanzlerkandidat Friedrich Merz und Markus Söder gestern auch offiziell vorgestellt. Zu den wesentlichen Themen und Forderungen der Branche wird, laut DEHOGA Bundesverband, klar Position bezogen.

Mit der Abstimmung über die Vertrauensfrage ist der Weg frei für die Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025. In einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 haben touristischen Verbände sechs Top-Themen zusammengestellt, die für einen zukunftsfähigen Wirtschafts- und  Tourismusstandort schnell und konsequent angegangen werden müssten.