DEHOGA Landesverbände raten von Klagen gegen die Corona-Verordnungen ab

| Politik Politik

In Deutschland läuft eine Klagewelle aus Hotellerie und Gastronomie gegen den Lockdown der Branche. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien verhältnismäßig, falls die Mittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, heißt es.

DEHOGA Hessen will lieber Dialog als Klageverfahren

Bei der Bewältigung der Folgen des Teil-Lockdowns setzt der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen auf Dialog statt Konfrontation mit der Politik. «Uns allen muss klar sein, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander gegen die Pandemie und ihre Auswirkungen kämpfen», sagte Hauptgeschäftsführer Julius Wagner am Montag. Wenn man mit der Politik und dem Verständnis der Bürger gute Lösungen erreiche, «dann ziehen wir diesen Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor».

Dass Hoteliers und Gastronomen gegen den Teil-Lockdown klagten oder klagen wollen, sei aber «nicht nur legitim, sondern sicher auch mit Blick auf die Lernprozesse im Umgang mit Pandemien in unserem Land notwendig». Das Interesse des Dehoga liege aber klar in der Sicherung des Gastgewerbes, der Betriebe und Arbeitsplätze. «Es geht darum, Politik und Gesellschaft davon zu überzeugen, wie wichtig das ist und dass unsere Branchen es ohne die Hilfe des Staates nicht schaffen werden.» Das sei bisher gelungen, neben Kurzarbeitergeld und weiteren Überbrückungshilfen solle nun eine unbürokratische Wirtschaftshilfe den Teil-Lockdown im November ausgleichen.

Neben der Schließung der Kneipen und Gaststätten sind Hotels betroffen. Dort dürfen keine Touristen mehr übernachten. Diese Gäste hätten die Hotels verlassen, sagte Wagner. Schon vor dem Lockdown hätten viele Reisende die Aufenthalte storniert. Notwendige Geschäftsreisen sowie Übernachtungen aus dienstlichen Gründen sind weiterhin möglich und fänden statt.

«Die Frage, ob die Mehrheit der Hotels schließt, hängt mit Blick auf die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen nicht nur von den Umsätzen ab, sondern vielmehr auch von der Einhaltung bestehender Verträge und der Pflege der Kundenbeziehung.» Wie viele Hotels nun offen blieben, werde sich zeigen.

Dehoga Sachsen Anhalt: Branche sollte eher nicht gegen Corona-Schließungen klagen

Der Branchenverband der Hotels und Gaststätten, Dehoga, appeliert an seine Mitgliedsbetriebe in Sachsen-Anhalt, auf Klagen gegen die angeordneten Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lieber zu verzichten. Die seit Montag geltenden Maßnahmen sei zwar unfair, sagte Landesverbandschef Michael Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Die angekündigten Entschädigungszahlungen seien jedoch verhältnismäßig.

Falls die Bundesmittel schnell und unbürokratisch ausgezahlt würden, könnte die Branche die vierwöchige Schließung verkraften. «Wenn niemand reisen soll und es Kontaktbeschränkungen gibt, dann nutzt es auch nichts, aufzumachen», sagte Schmidt. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen genau überlegen, ob sie gegen die Anordnung vorgehen.

Seit Montag dürfen Hotels und Herbergen in Sachsen-Anhalt wie bundesweit keine touristischen Gäste mehr haben, Cafés und Restaurants dürfen ihre Speisen und Getränke nur für den Verzehr außer Haus verkaufen. Auch zahlreiche Dienstleister, der Freizeit- und Kulturbetrieb müssen bis Ende November schließen. Gleichzeitig gelten neue Kontaktbeschränkungen. Mit diesen Maßnahmen wollen Bund und Länder erreichen, dass sich weniger Menschen neu mit dem Coronavirus anstecken und die Fallzahlen wieder deutlich sinken.

Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte derart einschneidende Beschränkungen in den vergangenen Monaten wiederholt ausgeschlossen, zuletzt aber dennoch eingelenkt. Ein Grund dürften die versprochenen Entschädigungen des Bundes für die betroffenen Branchen sein. Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Ausgleich für die Schließungen bekommen. (dpa)


 

 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.