Deutlich mehr Lohn für Beschäftigte im Hamburger Gastgewerbe

| Politik Politik

Die Beschäftigten in der Hamburger Gastronomie können sich nach Angaben der Gewerkschaft NGG auf kräftige Entgelterhöhungen einstellen. Im April steige der tarifliche Mindestlohn für Branchenneulinge in der untersten Entgeltgruppe um 11 Prozent auf 11,07 Euro, im Oktober auf 12,34 Euro und im Juni 2023 auf 13,35 Euro je Stunde, teilte die NGG mit.

Der Tarifvertrag, auf den sich die Gewerkschaft und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geeinigt hätten, sehe zudem auch für Fachkräfte eine deutliche Entgelterhöhung in drei Stufen vor.

Die Tariferhöhungen erfolgen für Mitarbeiter in drei Stufen. In der ersten und zweiten Stufe werden die Löhne um jeweils bis zu 11 Prozent und in der dritten Stufe nochmal bis zu 8 Prozent erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt zum 1. April 2022, die zweite zum 1.10.2022 und die letzte zum 1. Juni 2023. Ab dem 1. Oktober 2022 liegt der unterste Tariflohn in Hamburg bei 2.135 Euro. Dies entspricht einen Stundenlohn von 12,34 Euro. Anlässlich der bevorstehenden Tarifverhandlung mit der Gewerkschaft Nahrung und Genuss hatte der DEHOGA bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Lohntarifvertrag durchgeführt.

Bei einer hohen Umfragebeteiligung seitens der Mitglieder war das Ergebnis, dass der im Frühjahr 2020 abgelaufene Entgelttarifvertrag oft nicht das widerspiegelt, was tatsächlich von den Arbeitgebern gezahlt wird. Viele Arbeitgeber zahlen bereits deutlich übertariflich. Das Ergebnis der aktuellen Umfrage und die im Jahr 2022 bevorstehenden Mindestlohnerhöhungen nahm der DEHOGA Hamburg nun zum Anlass, die Tarife für Mitarbeiter und Auszubildende überproportional zu erhöhen, um ein positives Signal in die Branche zu senden, so Ulrike von Albedyll, DEHOGA Hamburg.

Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr erhalten zukünftig 915 Euro (bisher 740 Euro). Dies ist eine Steigerung von 24 Prozent. Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr erhalten zukünftig 1025 Euro (bisher 850 Euro). Dies ist eine Steigerung von 21 Prozent. Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr erhalten zukünftig 1125 Prozent (bisher 950 Euro). Dies ist eine Steigerung von 18 Prozent. Ab dem 1. Juni 2023 erfolgt eine zweite Erhöhung von 85 Euro für das erste Ausbildungsjahr und jeweils 75 Euro für das zweite und dritte Ausbildungsjahr.

«Mit dem Lohn-Plus haben die Beschäftigten nach Lockdowns und Kurzarbeit nun endlich wieder eine Perspektive», sagte NGG-Regionalchefin Silke Kettner laut Mitteilung. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei es gelungen, zusammen mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die Hotel- und Gastrobranche deutlich attraktiver mache. «Die Lohnerhöhungen sind vor allem auch ein entscheidender Beitrag gegen den wachsenden Fachkräftemangel in der Branche. Damit wird es künftig leichter, dringend gebrauchtes Personal zu halten und neue Mitarbeiter zu finden.»

Die Tariferhöhungen würden nur über eine Preisanpassungen in den Betrieben möglich sein und am Ende von den Gästen bezahlt werden müssen. Nur so sei auf Dauer eine gute qualitative Gastronomie und Hotellerie möglich, sagte Christoph Lueg, Tarifausschussvorsitzender des DEHOGA Hamburg, zu der aktuellen Lohnrunde.

Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftige die Branche in Hamburg zurzeit knapp 46 000 Menschen, teilte die NGG mit. Während der Pandemie hätten fast 10 000 Beschäftigte wegen unsicherer Perspektiven und Lohneinbußen in der Kurzarbeit das Hamburger Gastgewerbe verlassen. «Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in der Hansestadt so stark getroffen wie kaum eine andere Branche», sagte die Gewerkschafterin. Mit dem starken Lohnplus könne es gelingen, viele der abgewanderten Beschäftigten wieder zurückzuholen.

Die Branche beschäftigt derzeit knapp 46 000 Menschen, berichtete die NGG unter Berufung auf Daten der Arbeitsagentur. Während der Pandemie hatten fast 10 000 Beschäftigte wegen unsicherer Perspektiven und Lohneinbußen in der Kurzarbeit das Hamburger Gastgewerbe verlassen. «Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in der Hansestadt so stark getroffen wie kaum eine andere Branche», sagte die Gewerkschafterin. Mit dem starken Lohnplus könne es gelingen, viele der abgewanderten Beschäftigten wieder zurückzuholen. Wie viele der Firmen im Gastgewerbe nach Tarif zahlen, ist nicht bekannt, weil der Tarifvertrag laut Dehoga nicht allgemeinverbindlich ist. Generell gilt: Je größer ein Betrieb im Gastgewerbe ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er tarifgebunden ist. (Mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.