Energiepreiskrise: DEHOGA richtet Forderungskatalog an die Politik

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Am Montag tagt erneut die Gaskommission. Der DEHOGA Bundesverband hat dazu einen Forderungskatalog aufgestellt und erwartet dringend notwendige Klarstellungen und Ergänzungen. Insbesondere müsse gelten, dass nicht nur große Unternehmen der Industrie ausreichend Entlastungen bekommen, sondern auch alle Unternehmen im Gastgewerbe unabhängig von ihrer Größe.

Der Forderungskatalog des DEHOGA zur Energiepreiskrise

1. Die Gewährleistung der Energiesicherheit für die Bürger wie alle Unternehmen muss jetzt oberste Priorität haben.

2. Die aktuellen Herausforderungen erfordern die Nutzung aller sicheren Energiequellen in Deutschland. Es bleibt zu hoffen, dass der Parteitag der Grünen krisenadäquat und pragmatisch entscheidet. Die Laufzeitverlängerung der drei Kernkraftwerke auch über den 31. März hinaus darf nicht länger blockiert werden.

3. Die angekündigten Strom- und Gaspreisdeckelungen müssen jetzt zügig umgesetzt werden und zu einer spürbaren Entlastung unserer Betriebe führen. Bestehende Entlastungs- und Förderlücken müssen umgehend geschlossen werden.

4. Die Vorschläge der „Experten-Kommission Gas und Wärme“ mit dem zentralen Element einer Gaspreisbremse gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings ist sicherzustellen, dass evidente Förderlücken umgehend geschlossen werden. So hilft es vielen Betrieben nicht, wenn im Dezember 2022 einmalig ein Abschlag übernommen wird und dann erst im März 2023 die Gaspreisbremse greift.

Hier müssen die Betriebe früher entlastet werden: Entweder durch ein Vorziehen der Gaspreisbremse oder durch Härtefallhilfen bzw. Zuschüsse, wie sie auch von der Experten-Kommission als eines der ergänzenden Instrumente vorgeschlagen werden. Es müssen zudem für die Berechnung sowohl der Einmalzahlung als auch der Gaspreisbremse geeignete Referenzzeiträume gefunden werden, da pandemiebedingt die Betriebe des Gastgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 in der Regel viel niedrigere Energieverbräuche bzw. Abschlagszahlungen hatten.

5. Es muss jetzt auch zügig die im Entlastungspaket 3 genannte Strompreisbremse umgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer schnellen Abstimmung auf EU-Ebene. In diesem Zusammenhang sollte für eine Übergangszeit gelten, dass die Grenzkosten von Gaskraftwerken in der Merit-Order nicht mehr preisbestimmend berücksichtigt werden. Damit die Gaskraftwerke bei hoher Stromnachfrage weiter für die Erzeugung bereitstehen, sollte der Staat die bei ihnen anfallenden Mehrkosten übernehmen.


 

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