EU einigt sich vorläufig auf Vereinfachung bei A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen

| Politik Politik

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

EU-Parlament und Rat einigen sich auf Wegfall der A1-Pflicht

Nach Angaben von BT4Europe haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung erzielt, wonach Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen innerhalb der EU künftig keine A1-Bescheinigung mehr erfordern.

Die Organisation bezeichnet dies als Schritt zum Abbau administrativer Hürden im Binnenmarkt. Die Einigung sei das Ergebnis eines längeren Verfahrens, das zuvor durch eine Blockade in den sogenannten Trilog-Verhandlungen geprägt gewesen sei.

BT4Europe sieht Abbau administrativer Belastungen für Unternehmen

Odete Pimenta da Silva erklärte im Namen von BT4Europe: „This is a landmark achievement for business travel in Europe.“ Weiter heißt es wörtlich: „Removing the A1 requirement for short-term cross-border business travel eliminates a disproportionate administrative burden that affected millions of trips each year.“

Nach Angaben der Organisation habe die bisherige Regelung insbesondere kurzfristige und operative Reisen betroffen, die einen Großteil der grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten ausmachen. Diese Anforderungen seien nicht mehr mit der aktuellen wirtschaftlichen Praxis vereinbar gewesen.

Branchenvertreter begrüßen Einigung, verweisen aber auf offene Punkte

Auch andere Akteure aus der europäischen Wirtschaft äußern sich laut Mitteilung zur Einigung. Barbara Weizsäcker erklärte im Namen der European Exhibition Industry Alliance: „We highly welcome the progress made on short-term mobility, which is critical for industries such as exhibitions and events.“

Zugleich verwies sie darauf, dass Teile des überarbeiteten Rahmens die projektbasierte und grenzüberschreitende Arbeitsweise der Branche noch nicht vollständig abbildeten. Wörtlich heißt es: „Ensuring proportionate and workable rules across all forms of temporary mobility will be essential going forward.“

Weitere formale Schritte zur Umsetzung der neuen Regelung geplant

Wie BT4Europe mitteilt, muss die vorläufige Einigung in den kommenden Monaten noch formal bestätigt werden. Erst danach treten die neuen Regelungen in Kraft.

Die Organisation kündigte an, den weiteren Prozess zu begleiten. Dazu zählen nach eigenen Angaben die Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie die Beobachtung der praktischen Auswirkungen auf Geschäftsreisen und betriebliche Abläufe.

Zudem wolle man sich weiterhin für zusätzliche Vereinfachungen einsetzen, sofern diese erforderlich seien.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.