Fortschritte bei der Erstattung von Sozialabgaben bei Kurzarbeit

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Seit Monaten fordert der DEHOGA die Wiedereinführung der vollen Sozialabgabenerstattung bei Kurzarbeitergeld mindestens bis Ende Juni.

Jetzt gab es Bewegung in dieser Frage: Infolge der Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft haben die Ampelfraktionen kurzfristig einen Gesetzentwurf eingebracht, der gestern vom Bundestag und vom Bundesrat im Rahmen der Beschlüsse zum Infektionsschutz verabschiedet wurde. Konkret wird die Bundesregierung ermächtigt, per Verordnung eine vollständige oder teilweise Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge, befristet bis zum 30. September 2022, vorzusehen.

Das bedeutet nach Einschätzung des DEHOGA: "Eine Entscheidung über das Ob, den prozentualen Umfang und den Zeitraum einer Sozialabgabenerstattung ist damit zwar noch nicht getroffen. Es ist aber der erste wichtige Schritt auf dem Weg dahin. Die Bundesregierung würde nicht den Vorschlag einer solchen Verordnungsermächtigung unterbreitet haben, wenn sie nicht konkret eine solche Erstattung ins Auge gefasst hätte."


 

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