Friedrich Merz will reduzierte Mehrwertsteuer für Hotels abschaffen

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Bei der Regionalkonferenz der CDU in Böblingen hat Friedrich Merz die Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für die Hotellerie gefordert. „Allein das zu korrigieren, wäre schon alle Mühe wert“, sagte Merz. Der Vorstoß des CDU-Politikers wird auf erbitterten Widerstand der Gastgeber in der Bundesrepublik stoßen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt in 25 europäischen Staaten.

Bei der Konferenz seiner Partei sprachen sich alle drei Kandidaten im Rennen um den CDU-Vorsitz für eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze aus. Friedrich Merz allerdings ergänzte und votierte für eine die Abschaffung des von der schwarz-gelben Koalition 2010 abgesenkten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie. „Das haben uns CSU und FDP eingetragen. Allein das zu korrigieren, wäre schon alle Mühe wert“, sagte Merz. 

Eine solche Forderungen dürfte den erbitterten Widerstand des DEHOGA provozieren. DEHOGA-Präsident Zöllick hatte erst jüngst beim Branchentag seines Verbandes in Berlin die Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2010 als damals längst überfällige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche bezeichnet. Durch die Absenkung hätten Milliarden Euro in die Betriebe investiert und die Attraktivität des Angebots gesteigert werden könnten, sagte Zöllick. 
Die Hotellerie hätte Wort gehalten und geliefert, eingestellt und ausgebildet. Ferner erläuterte der DEHOGA-Präsident, dass dem Staat durch die Senkung auch keine Steuerausfälle mehr entstünden, da das Umsatzsteueraufkommen in der Hotellerie im Jahr 2016 um 290 Millionen Euro höher lag als 2009 vor der Mehrwertsteuersenkung. 
 


Im Gegensatz zu der Position von Friedrich Merz fordert der DEHOGA eine Ausweitung der Senkung der Mehrwertsteuer auch auf die Gastronomie. Dem Verband geht es darum, dass Essen steuerlich gleich behandelt wird, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes.

Angebote zum Mitnehmen in Supermärkten und Tankstellen unterliegen vielfach dem reduzierten Mehrwertsteuersatz. „Für Deutschlands Gastronomen bedeutet der volle Steuersatz einen knallharten Wettbewerbsnachteil, insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und den Lieferdiensten“, sagte Zöllick. 


 

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