„Frontalangriff“ -  Massive DEHOGA-Kritik an SPD-Erbschaftsteuerplänen

| Politik Politik

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Kritik an der Abschaffung von Verschonungsregeln

Im Kern sieht das Konzept der SPD vor, die bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen vollständig zu streichen. Stattdessen soll ein Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro eingeführt werden. Vermögenswerte, die über diese Grenze hinausgehen, müssten künftig versteuert werden. Der DEHOGA bezeichnet dieses Vorhaben als einen Frontalangriff auf den Standort Deutschland und sieht insbesondere familiengeführte Unternehmen im Gastgewerbe gefährdet.

Laut dem Verband verkennt die vorgeschlagene Regelung die wirtschaftliche Realität im Mittelstand. Das Kapital in den Betrieben sei meist in Grundstücken, Gebäuden oder der technischen Ausstattung gebunden und stünde nicht als liquide Mittel zur Verfügung. Eine Besteuerung in der geplanten Form könne zu Zwangsverkäufen und Betriebsaufgaben führen, da viele Betriebe die Steuerlast nicht aus den laufenden Erträgen begleichen könnten.

Warnung vor Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit

Auch BDA-Präsident Rainer Dulger kritisiert den Zeitpunkt der Debatte scharf. Er verweist darauf, dass erst kürzlich Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen wurden, die jedoch erst ab dem Jahr 2028 greifen sollen. Eine Diskussion über Steuererhöhungen sei in der aktuellen wirtschaftlichen Lage kontraproduktiv.

„Die Bundesregierung hat gerade erst dringend notwendige Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen, wenn auch erst ab 2028. Jetzt eine Debatte über Steuererhöhungen zu führen, ist völlig kontraproduktiv“, erklärte Dulger gegenüber der Rheinischen Post. Er mahnte an, dass das Land wieder wettbewerbsfähig gemacht werden müsse, anstatt Unternehmen mit neuen Lasten zu belegen. Die SPD habe nach Ansicht des Arbeitgeberpräsidenten die strukturellen Hintergründe der Rezession nicht ausreichend berücksichtigt.

Gefahren für die Unternehmensnachfolge

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Erschwerung der Unternehmensnachfolge. Bereits jetzt stehen viele mittelständische Betriebe vor Herausforderungen bei der Übergabe an die nächste Generation. Der DEHOGA betont, dass das Gastgewerbe auf verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen sei. Statt fiskalpolitischer Belastungen benötigten die Unternehmer Unterstützung, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen in die Zukunft zu tätigen.

Werden Betriebe besteuert, als handele es sich um Privatvermögen auf einem Sparkonto, gefährde dies die Existenzgrundlage ganzer Familien. Der Mittelstand bilde das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und dürfe nicht geschwächt werden. Während die SPD mit dem Vorhaben eine stärkere Besteuerung hoher Erbschaften anstrebt, hat die Union bereits eine ablehnende Haltung zu den Plänen signalisiert. (dpa)

Foto: RossHelen/Shutterstock.com


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.