Gastro-Mehrwertsteuer: Bundesrat am Zug – Ministerpräsidenten äußern sich zuversichtlich

| Politik Politik

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen, damit die reduzierte Umsatzsteuer von sieben Prozent für Speisen ab dem 1. Januar 2026 unbefristet in Kraft treten kann.

Endspurt für die sieben Prozent

Die Entscheidung des Bundestags sieht die dauerhafte Entlastung der Gastronomiebranche vor. Die Bundesregierung begründete die Maßnahme mit der wirtschaftlichen Unterstützung der Branche und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, da Liefer- oder Mitnahmespeisen bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Auch der DEHOGA Bundesverband hatte sich nachdrücklich für die Entfristung starkgemacht, um die Zukunftssicherung von Restaurants, Wirtshäusern und Cafés zu gewährleisten.

Das beschlossene Gesetz enthält neben der Gastro-Steuer auch weitere Entlastungen, darunter die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Zuversicht der Ministerpräsidenten

Zwei Ministerpräsidenten haben sich im Vorfeld der Bundesratssitzung optimistisch zur Zustimmung geäußert. Auf einer Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz sagte Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, auf Nachfrage zu dem Paket, das neben der Gastrosteuer auch die Pendlerpauschale umfasst: „Zu der Pendlerpauschale und der Gastrosteuer kann man sagen: Es wird kommen, es ist versprochen, und das sind wir den Leuten auch schuldig. Wir halten unser Wort als Koalition.– Punkt.“

Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, äußerte sich zwar vorsichtiger, verwies aber ebenfalls auf den aktuellen Koalitionsvertrag. Er erklärte: „Ich persönlich kann zurzeit noch nicht sagen, ob wir eine Mehrheit dafür bekommen; denn dazu läuft das Bundesratsverfahren, und das läuft nach seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten. Ich würde aber schon sagen, dass zur Wahrheit gehört: Es ist nicht nur die Bundesregierung und die Bundesebene gewesen, die diese Ideen einmal gut fand; vielmehr kamen manche der Vorschläge auch aus den Ländern. Das wird, glaube ich, auch die Debatte prägen.“

An anderer Stelle betonte Schweitzer die Verpflichtung mancher Ministerpräsidenten gegenüber dem Koalitionsvertrag: „Es gibt einen Koalitionsvertrag. Einige von uns Ministerpräsidenten haben eine Parteifarbe, die dazu geführt hat, dass wir zu dem Koalitionsvertrag beigetragen haben und uns diesem Koalitionsvertrag auch verpflichtet fühlen.“

Finanzkonflikt mit den Ländern

Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt trotz eines anhaltenden Finanzkonflikts mit dem Bundesrat. Die Länderkammer fordert einen Ausgleich für die Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch die steuerlichen Änderungen, insbesondere die Senkung der Gastronomie-Umsatzsteuer und die Anhebung der Entfernungspauschale, entstehen.

Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation der Steuermindereinnahmen jedoch ab und argumentiert, die Aufteilung des Steueraufkommens sei im Grundgesetz geregelt. Demnach trage jede Ebene die Aufkommenswirkungen gesetzlicher Änderungen grundsätzlich selbst.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber (CSU) begrüßte den Bundestagsbeschluss bereits als „Meilenstein für den Tourismus, die Gastronomie und für die Menschen im Land“ und forderte die faire steuerliche Behandlung, die nun endlich vollzogen werde. Der DEHOGA zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.