Gericht bestätigt Gastro-Lockdown in NRW

| Politik Politik

Gericht bestätigt Gastro-Lockdown in NRW

 

Gastronomische Betriebe in NRW müssen zur Pandemie-Eindämmung geschlossen bleiben. Eine entsprechende Regelung in der Coronaschutzverordnung des Landes für Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen und Cafés bis zum 30. November 2020 sei verhältnismäßig und damit rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag. Den Eilantrag einer Gaststätte aus Bedburg gegen die verfügte Schließung lehnte das OVG ab.

 

Die Antragstellerin hatte argumentiert, das Verbot sei willkürlich, da der Betrieb gastronomischer Einrichtungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht wesentlich zur Virus-Weiterverbreitung beitrage. Das OVG folgte dieser Linie nicht. Die vorübergehende Schließung gastronomischer Einrichtungen sei eine notwendige Schutzmaßnahme. Es werde zwar in die Berufsfreiheit eingegriffen, das bleibe aber verhältnismäßig. Das Verbot führe zusammen mit anderen Maßnahmen zu einer Verringerung infektionsrelevanter sozialer Kontakte in der Bevölkerung.

Das Gericht betonte, das Ansteckungsgeschehen sei diffus und Infektionsketten ließen sich größtenteils nicht mehr zurückverfolgen. Bei dieser Ausgangslage müssten «im Rahmen der vorzunehmenden Folgenabwägung die Interessen der Antragstellerin gegenüber dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten». Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die NRW-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für den Teil-Lockdown, der zunächst bis Ende November gilt. Die Belieferung mit Speisen und Außer-Haus-Verkäufe sind erlaubt. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.