Gericht hebt fehlerhafte Bescheide zu Corona-Soforthilfen auf

| Politik Politik

Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber nach Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu festsetzen und so überzahlte Beträge zurückfordern. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Die Kläger, darunter ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants, hatten im Frühjahr 9000 Euro Soforthilfen als Selbständige oder Unternehmer bekommen. Mit Hilfsprogrammen von Bund und Land sollte ein Zusammenbruch der Wirtschaft im ersten Lockdown verhindert werden.

«Wenn etwas missverständlich formuliert ist, geht das zu Lasten des Landes», hatte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Er hatte in der über sieben Stunden dauernden mündlichen Verhandlung sowohl Kritik am Land als auch an der Erwartungshaltung einiger Antragsteller geübt. Zwar habe das Land Formulierungsprobleme gehabt, aber jedem hätte klar sein müssen, dass zuviel gezahltes Geld zurückgezahlt werden müsse.

Dem Land billigte er zu, dass die Fehler unter hohem zeitlichen Druck entstanden seien, «im Interesse einer schnellen Hilfe». So hatte das Land widersprüchliche Angaben gemacht. So stimmten die Angaben im Antrag zumindest kurzzeitig nicht mit Informationsseiten des Ministeriums überein.

Einer der Kläger hatte in der Verhandlung wiederholt auf seine Umsatzverluste während der Pandemie hingewiesen. Laut Gericht aber gibt es keine Hinweise in dem Verfahren, dass die Hilfen diese ausgleichen sollen. Es gehe einzig und allein um die Milderung von finanziellen Notlagen eines Unternehmens oder Selbständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

An den sieben Verwaltungsgerichten des Landes waren rund 2500 Klagen aufgelaufen. Der jetzt vom OVG aufgezeigte Weg sei notwendig, sagte der Vorsitzende Richter, weil das Land mit den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht habe arbeiten können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einer Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung möglichst allen jungen Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, zu einem entsprechenden Platz verhelfen. Das sieht der Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vor.

In vielen Branchen fehlen Arbeitskräfte. Die Bundesregierung will Abhilfe schaffen. Es geht um eine vereinfachte Einwanderung von arbeitswilligen Nicht-EU-Bürgern. Was Hoteliers und Gastronomen jetzt wissen sollten.

Mit einem neuen Meldeportal will die Umweltschutzorganisation Greenpeace Druck zur Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe machen. Wie Greenpeace mitteilte, geht das im Februar angekündigte Portal an diesem Donnerstag (29. März) an den Start.

Die linke Regierung Portugals will die Mehrwertsteuer auf 44 Grundnahrungsmittel vorläufig streichen, um die starke Inflation zu bekämpfen. Die Aussetzung soll zunächst für sechs Monate gelten und gegebenenfalls verlängert werden.

Heute berät und entscheidet das Bundeskabinett über die geplante Reform der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung. Das Vorhaben stellt aus Sicht des DEHOGA einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Der Verband hat dazu einen umfassenden Katalog mit Fragen und Antworten für Gastgeber veröffentlicht.

Wo «klimafreundlich» drauf steht, soll wirklich «klimafreundlich» drin sein: Die EU-Kommission will neue Mindeststandards für grüne Werbung. Gelten soll das für sämtliche Produkte und Dienstleistungen. Auch Unternehmen könnten davon profitieren.

Die Ampelkoalition plant die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei soll auch eine „vierte Staffel“ für Betriebe eingeführt werden, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Kritik kommt von den Arbeitgebern.

Am Montag geht im öffentlichen Verkehr vielfach nichts mehr: Zwei Gewerkschaften haben großangelegte Warnstreiks bei Bahnen, Flughäfen und in der Schifffahrt gestartet. Worauf sich die Menschen einstellen müssen - und wie es danach weiter geht.

Bahnen und Busse stehen zum Wochenstart still, Flugzeuge bleiben am Boden, auf den Straßen dürfte es voll werden. Der Verkehrsstreik mehrerer Gewerkschaften hat um Mitternacht begonnen. Zugleich gehen im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst die Gespräche weiter.

Im Streit um einen neuen Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat die Gewerkschaft NGG die Verhandlungen nach der zweiten Runde für gescheitert erklärt. Der Dehoga bezeichnete forderte die Gewerkschaft auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.