Gewerkschaft NGG unterstützt Vorstoß zur Abschaffung von Minijobs

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unterstützt die Vorschläge der Rentenkommission zur Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs. Wie die Gewerkschaft mitteilte, sollten Beschäftigte vom ersten verdienten Euro an sozial abgesichert sein. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt die Vorschläge hingegen ab und warnt vor erheblichen Folgen für das Gastgewerbe.

Nach den bekannt gewordenen Empfehlungen der Rentenkommission soll der Sonderstatus von Minijobs künftig nur noch für Schüler gelten. Während die NGG darin einen Schritt zu mehr sozialer Absicherung sieht, spricht der DEHOGA von einer Gefährdung eines zentralen Beschäftigungsinstruments der Branche.

NGG sieht Minijobs als Ursache für unsichere Beschäftigung

NGG-Vorsitzender Guido Zeitler erklärt, Minijobs hätten sich nicht als Brücke in reguläre Beschäftigung bewährt, sondern würden für Millionen Menschen prekäre Arbeitsverhältnisse verfestigen. Sie förderten nach seiner Darstellung niedrige Einkommen, fehlende Rentenansprüche und erhöhten das Risiko von Altersarmut, insbesondere für Frauen.

Mit Blick auf die Kritik des DEHOGA entgegnet Zeitler, Minijobs führten viele Menschen über Jahre in eine berufliche Sackgasse. Wer arbeite, müsse von seiner Arbeit leben können und vom ersten Euro an gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter abgesichert sein.

Nach Angaben der NGG ist im Gastgewerbe nahezu jedes zweite Beschäftigungsverhältnis ein Minijob. Die Gewerkschaft verweist darauf, dass der Sonderstatus aus ihrer Sicht falsche Anreize setze und reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erschwere. Ziel seien Arbeitsverhältnisse mit fairen Löhnen, verlässlichen Rentenansprüchen und umfassender sozialer Absicherung.

DEHOGA warnt vor Folgen für Betriebe und Beschäftigung

Der DEHOGA Bundesverband hatte vor den Empfehlungen der Rentenkommission gewarnt. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick bezeichnete die Vorschläge als realitätsfern und erklärte, sie würden das Gastgewerbe erheblich belasten.

Nach Angaben des Verbandes gibt es im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte. Minijobs seien insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, um Abend- und Wochenendschichten, Veranstaltungen sowie saisonale Nachfragespitzen abzudecken.

Zöllick betont, Minijobs entsprächen häufig den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichten flexible Arbeitszeiten und könnten Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigungen entgegenwirken. Zudem verweist der Verband darauf, dass eine Beschränkung auf Schüler aus seiner Sicht an den gesetzlichen Vorgaben für Minderjährige scheitere, die insbesondere Einsätze am Abend und an Wochenenden begrenzten.

Der DEHOGA argumentiert außerdem, Minijobs verdrängten keine sozialversicherungspflichtigen Stellen, sondern stützten diese. Eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung sei wegen des geringen Stundenumfangs vielfach nicht möglich.

Die Vorschläge der Rentenkommission werden derzeit politisch diskutiert. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, ist bislang offen.

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