Großbritannien wird wieder als Corona-Risikogebiet eingestuft

| Politik Politik

Die Bundesregierung stuft Großbritannien trotz niedriger Infektionszahlen ab Sonntag wieder als Corona-Risikogebiet ein. Grund ist das «zumindest eingeschränkte Vorkommen» der zuerst in Indien festgestellten Virusvariante, wie das Robert Koch-Institut am Freitag im Internet bekanntgab.

Die Variante B.1.617.2 hat in Indien zu dramatischen Infektionszahlen beigetragen. Die Nachbarländer Sri Lanka und Nepal werden von der Bundesregierung wegen der Ausbreitung am Sonntag ebenfalls hochgestuft: Sri Lanka zum Risikogebiet und Nepal zum Virusvariantengebiet, der höchsten Risikostufe, für die weitgehende Reisebeschränkungen gelten.

Großbritannien war bisher eines der wenigen europäischen Länder, das wegen stabil niedriger Infektionszahlen ganz von der Liste der Risikogebiete gestrichen wurde. Die Sieben-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner betrug zuletzt 23. Als Risikogebiet werden normalerweise nur Länder eingestuft, die über 50 liegen. Das RKI verweist aber darauf, dass die indische Variante von der Weltgesundheitsorganisation WHO mittlerweile als besorgniserregend eingestuft wird. «Bei der Einstufung von Risikogebieten werden regelmäßig, neben den Inzidenzwerten, auch qualitative Kriterien berücksichtigt», schreibt das Institut.

BRITISCHE EXPERTEN GEHEN VON LEICHTERER ÜBERTRAGBARKEIT AUS

Nach Ansicht britischer Experten ist B.1.617.2 noch leichter übertragbar als die bisher in dem Land vorherrschende sogenannte britische Variante B.1.1.7. Das sagte der Premierminister Boris Johnson am Freitag in London. Noch sei nicht klar, um wie viel schneller sich die Variante verbreite, so der konservative Politiker weiter. Im schlimmsten Fall stünden dem Land schwere Entscheidungen bevor. Das Expertengremium SAGE, das die Regierung berät, geht davon aus, dass sich B.1.617.2 um bis zu 50 Prozent schneller ausbreiten könnte als B.1.1.7. Nach Zahlen der Gesundheitsbehörde Public Health England hat sich die Zahl der nachgewiesenen Fälle der mit der Variante Infizierten innerhalb einer Woche auf gut 1300 verdoppelt.

Großbritannien hat bereits erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorgenommen. Von Montag an sind weitere Öffnungsschritte geplant. Johnson sieht diesen Fahrplan bislang nicht in Gefahr, er warnte aber, die für Ende Juni geplante Aufhebung aller Corona-Maßnahmen könnte durch die indische Variante erschwert werden. Vorsorglich soll nun der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung für die Gruppe der über 50-Jährigen von zwölf auf acht Wochen verkürzt werden. «Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Impfstoffe weniger wirksam sind», so Johnson.

Mit der Einstufung als Risikogebiet durch die Bundesregierung ist auch eine Reaktivierung der Reisewarnung für Großbritannien verbunden. Das hat aber nur symbolische Bedeutung. Faktisch ändert sich für Reisende nicht viel. Wer aus Großbritannien mit dem Flugzeug nach Deutschland kommt, musste auch bisher schon einen negativen Corona-Test bei Einreise vorweisen. Das bleibt so. Auch in Quarantäne müssen Einreisende weiterhin nicht, sofern sie sich vor Einreise testen lassen.

NEPAL IST DAS ELFTE VIRUSVARIANTENGEBIET

Anders sieht das künftig für Nepal aus, das am Sonntag als elftes Land weltweit als Virusvariantengebiet eingestuft wird. Das bedeutet für Einreisende aus dem Himalaya-Staat eine Quarantäne von 14 Tagen, die nicht verkürzt werden kann. Wer kein deutscher Staatsbürger ist und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf von dort gar nicht mehr mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen.

Das Nachbarland Indien hatte sich bereits in den vergangenen Wochen zum neuen Epizentrum der Pandemie mit dramatischen Infektions- und Todeszahlen entwickelt. Auch in Nepal sind die Krankenhäuser inzwischen überfordert, Betten und medizinischer Sauerstoff gehen aus. Den regulären Flugverkehr hat Nepal wegen Corona bereits bis Ende des Monat ausgesetzt. Spezielle Evakuierungsflüge für gestrandete Ausländerinnen und Ausländer sind aber weiter erlaubt. Wieviele Deutsche sich dort derzeit noch aufhalten, ist unklar.

KANAREN VON DER RISIKOLISTE GESTRICHEN

Es gibt aber auch neun Länder und Regionen, die am Sonntag auf der Corona-Risikoskala zurückgestuft werden - vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Estland, Ukraine, Jordanien, Libanon und die Palästinensischen Autonomiegebiete. Wer von dort einreist, muss nicht mehr zwingend in Quarantäne, sondern kann stattdessen bei Einreise einen negativen Test vorweisen.

Mit den Kanarischen Inseln wird außerdem ein weiteres beliebtes Urlaubsziel der Deutschen ganz von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen. Das hat für Touristen aber keine praktischen Auswirkungen mehr, da die Quarantänepflicht für von dort zurückkehrenden Urlauber mit Inkrafttreten einer neuen Einreiseverordnung bereits am Donnerstag gefallen ist. Die Testpflicht beim Rückflug nach Deutschland gilt weiter.

Trotzdem dürften sich Hoteliers und Gastronomen auf Teneriffa, Gran Canaria oder Fuerteventura über die Streichung von der Risikoliste freuen - wegen des positiven Signals. Die Infektionswellen der vergangenen Monate trafen die Tourismuswirtschaft auf den Atlantik-Inseln vor der Westküste Afrikas besonders hart, da der Winter praktisch die Hauptsaison der Region ist.

Nach jüngsten Zahlen des spanischen Verkehrsbüros Turespaña landeten auf den Inseln in den ersten drei Monaten des Jahres nur gut 266 000 ausländische Touristen. Das seien 90,3 Prozent weniger als im ersten Quartal 2020, als die Pandemie bereits erste negative Auswirkungen gehabt hatte. Bei den Besuchern aus Deutschland war der Rückgang mit rund 53 Prozent relativ «niedrig». Die Zahl der britischen Touristen, auf die die Kanaren traditionell besonders angewiesen sind, ging um knapp 97 Prozent zurück. Die «Canarios» setzen nun auf den Sommer. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.