Hamburg nun offiziell Corona-Hotspot - Maskenpflicht bleibt bestehen

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Ganz Hamburg ist seit Samstag offiziell Corona-Hotspot und unterliegt damit strengeren Pandemieschutz-Regeln als die meisten anderen Bundesländer. Nach der neuen, auf Basis eines Bürgerschaftsbeschlusses vom vergangenen Mittwoch erlassenen Eindämmungsverordnung besteht unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen bis Ende April fort. Dazu zählen etwa der Einzelhandel, der öffentliche Personennahverkehr und Veranstaltungen. In der Gastronomie könne die FFP2-Maske am Platz abgenommen werden. Bei Einkäufen des täglichen Bedarfs reiche eine medizinische Maske.

Für Clubs und Diskotheken gilt der Verordnung zufolge das 2G-Plus-Zugangsmodell. Demnach darf ohne einen tagesaktuellen Corona-Test nur in die Läden rein, wer geboostert ist oder einen Basisschutz plus eine Genesung nachweisen kann. Ungeimpfte haben keinen Zutritt. Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen benötigen neben einer FFP2-Maske einen negativen Corona-Test.

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bislang die einzigen Länder, die sich flächendeckend zum Hotspot erklärt haben. In den anderen Ländern, also auch bei den Nachbarn Schleswig-Holstein und Niedersachsen, laufen die strengen Corona-Maßnahmen dagegen weitgehend aus. Im Norden etwa gilt die Maskenpflicht von Sonntag an nur noch in Kliniken, Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Überall sonst entfällt sie.

Für das Shoppen bedeutet das: Wer am Samstag oder an diesem verkaufsoffenen Sonntag in Hamburg einkaufen möchte, braucht dazu eine FFP2-Maske. Wer das Gleiche jenseits der Stadtgrenze tun möchte und in eine der fast 100 Gemeinden in Schleswig-Holstein fährt, in der die Bäderregelung mit Sonntagsöffnungen gilt, kann auf eine Maske verzichten. Gleiches gilt für Niedersachsen, wo in mehreren Orten an diesem Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag ist oder die Bäderregelung gilt.

Die rot-grüne Koalition in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte die Einstufung Hamburgs als Hotspot mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems begründet - obwohl die Hansestadt hinter Berlin die zweitniedrigste Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in ganz Deutschland hat und auch bei der Hospitalisierungsinzidenz - also der Zahl der in Krankenhäusern neu aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche - nur von Berlin und Bremen unterboten wird. FDP und AfD haben deshalb angekündigt, wegen der Hotspot-Regelung vor Gericht zu ziehen.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) hatte den Parlamentsbeschluss zuletzt noch einmal verteidigt. Hamburg stehe nur deshalb so gut da, weil man an der Maskenpflicht in Innenräumen festhalte, sagte sie dem Radiosender «Hamburg Zwei». «Wir haben ein bisschen in Hamburg das Präventionsparadox.» Hamburg habe sich vorgearbeitet und werde es mit der verlängerten Maskenpflicht im Sommer auch leichter haben als andere. «Allerdings wird uns das nun auch vorgehalten, dass wir ja so gut dastehen, dass wir nicht weiter was tun müssten, wir stehen aber so gut da, weil wir zum Beispiel die Maskenpflicht in Innenräumen noch haben.» (dpa)


 

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