Heil will Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppeln

| Politik Politik

Um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit abzudämpfen, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate erhöhen. Das geht aus Plänen der Bundesregierung hervor, die das Bundesarbeitsministerium der Deutschen Presse-Agentur bestätigt hat. Zuvor hatten mehrere Medien über den entsprechenden Verordnungsentwurf berichtet, der auch der dpa vorliegt. Demnach soll die Verlängerung der Zahldauer auf bis zu zwei Jahre bis spätestens 31. Dezember 2025 gelten. Danach soll die maximale Bezugsdauer von einem Jahr wieder greifen.

«Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Die Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Befassung von Bundestag oder Bundesrat beschließen. Das Kabinett soll nach Angaben aus Regierungskreisen noch vor Weihnachten zustimmen. Das wäre am kommenden Mittwoch. In Kraft treten soll die Verordnung den Plänen zufolge zum 1. Januar 2025. 

Kurzarbeit hat zugelegt

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in Kurzarbeit sind, stieg laut Verordnungsentwurf von August auf September 2024 nach vorläufigen und hochgerechneten Daten von 175.000 auf 268.000. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 116.000 beziehungsweise 76 Prozent mehr Menschen, die in Kurzarbeit waren. Gegenüber September 2022 hat sich die Zahl der Kurzarbeiter den Angaben zufolge fast verdreifacht.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Arbeitgeber können Kurzarbeit anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern. 

Auf die Bundesagentur für Arbeit kommen durch die längere Bezugsdauer dem Entwurf zufolge Mehrausgaben von 260 Millionen Euro zu. Dem stünden Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für andernfalls fälliges Arbeitslosengeld gegenüber, heißt es. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe tritt ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der Entgelte und Ausbildungsvergütungen schrittweise anhebt. Die Einigung zwischen Dehoga und NGG sorgt für Planungssicherheit bis Mitte 2028.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament fordert, die Einführung der Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Oktober doch noch zurückzunehmen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.