Heil will Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice

| Politik Politik

Arbeitnehmer sollen nach dem Willen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) künftig einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice im Jahr haben - sofern keine nachvollziehbaren Gründe dagegen sprechen. Wie die «Bild am Sonntag» berichtet, hat Heil sein angekündigtes «Mobile Arbeit Gesetz» fertiggestellt. Es sieht nach Angaben des Ministers vor, dass ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen darf, wenn es dafür organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.

«Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen», sagte Heil der Zeitung. «Wenn beide Eltern einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, kann nach meinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zuhause arbeiten. Das erleichtert das Familienleben enorm.»

Heil begründete seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen der Corona-Zeit. «Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten. Mobiles Arbeiten ist nicht nur was für junge Leute aus Agenturen, die mit Laptop und Latte Macchiato im Café sitzen. Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehört, aber vielen noch nicht ermöglicht wird, braucht es dafür auch ein Gesetz.»

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Pläne für unzureichend. «Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen ist eindeutig zu wenig. Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen», sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. Dem Bedürfnis vieler Beschäftigter werde das kaum gerecht. «Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren.»

Heil möchte die 24 Tage als Untergrenze verstanden wissen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten sich darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen. «Alle Beschäftigten bekommen das Recht, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln», sagte Heil. «Natürlich kann ein Bäcker nicht von zuhause aus Brötchen backen.»

Für Arbeitgeber sei es damit aber nicht mehr möglich, mobiles Arbeiten aus Prinzip abzulehnen. «Chef und Mitarbeiter werden in Zukunft darüber auf Augenhöhe verhandeln», sagte Heil. Darüber hinaus schreibe das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden müsse. «Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein.»

Auch die gesetzliche Unfallversicherung soll weiter greifen: «Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst den Weg zur Arbeit. Auch beim mobilen Arbeiten soll zum Beispiel der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Homeoffice versichert sein», sagte Heil.

Das Bundesarbeitsministerium hat dem Bericht zufolge eine Studie zum Homeoffice in der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben. Demnach haben in den Monaten Juli und August 36 Prozent der abhängig Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet - das entspricht einer Gesamtzahl von rund 14,6 Millionen Arbeitnehmern. Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil bei 24 Prozent. 87 Prozent derjenigen, die während der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, seien «sehr zufrieden» oder «zufrieden» gewesen.

Heils Pläne Vorhaben sind nicht unumstritten. FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel nannte einen modernen Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten «längst überfällig», kritisierte aber, dass Heil das Arbeitszeitgesetz offenbar überhaupt nicht anfassen wolle. «Gerade dieses Gesetz ist aber völlig aus der Zeit gefallen. Wir bräuchten jetzt dringend mehr Freiheit, wo und wann man arbeitet», sagte Vogel.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich bereits im Mai dagegen gewandt, einen Rechtsanspruch auf Homeoffice festzulegen. «Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie, nicht immer neue staatliche Garantien», hatte er der dpa gesagt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.