Heizpilzdebatte: Altmaier schlägt finanziellen Klima-Ausgleich vor

| Politik Politik

In der Debatte um eine Rückkehr von Heizpilzen im Herbst und Winter, hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen klimapolitischen Ausgleich vorgeschlagen. Altmaier sagte am Dienstag, es könne in Corona-Zeiten der Gastronomie geholfen werden, wenn Gäste auch in der kalten Jahreszeit draußen sitzen könnten. Die «bescheidenen Energiekosten» könnten klimapolitisch ausgeglichen werden. Dies bedeutet eine mögliche CO2-Kompensation.

Vielerorts sind die sogenannten Heizpilze aus Umweltschutzgründen verboten. Gastronomen hatten eine bundesweite Zulassung gefordert, um im Herbst und Winter mehr Gäste im Freien bedienen zu können. «Die Kommunen, die derzeit ein Verbot von Heizpilzen haben, sollten es in diesem Herbst und Winter aussetzen», hatte vor kurzem die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Ingrid Hartges, dem «Tagesspiegel» gesagt. Wirte, die keine andere Möglichkeit hätten, sollten in diesem Winter Gas-Heizpilze und Elektro-Wärmestrahler verwenden dürfen.

Als ein Argument dafür gilt, dass Wirte ihre Gäste dann auch im Herbst und Winter draußen platzieren können und Abstand gehalten werden kann.

Selbst die Grünen halten eine Ausnahme für vertretbar: «Aus klima- und umweltpolitischen Gründen lehnen wir in Zeiten, in denen man im Restaurant oder Café im Winter ganz normal drinnen sitzen kann, den Betrieb von Heizpilzen im Außenbereich ab», hatte Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter der Deutschen Presse-Agentur gesagt. «In diesem Winter ist das alles anders und daher wäre ich in dieser speziellen Ausnahmesituation und mit Blick auf den Gesundheitsschutz dafür, Verbote zeitlich befristet auszusetzen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.