Hinweisgeberschutz: Bund und Länder finden Kompromiss bei Whistleblower-Gesetz

| Politik Politik

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den monatelangen Streit um das geplante Whistleblower-Gesetz nun auch formal beigelegt. Der geänderte Gesetzentwurf, auf den sich Bund und Länder nun geeinigt haben, soll Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder einer Behörde aufmerksam machen, vor Entlassung und anderen negativen Konsequenzen schützen.

«Wir konnten im Vermittlungsausschuss eine gute Einigung erzielen, die in wichtigen Punkten Vorschläge des Regierungsentwurfes wieder aufgreift», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstagabend. Besonders wichtig sei ihm, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht Spielräume genutzt habe, um das Gesetz für Unternehmen «so bürokratiearm wie möglich zu gestalten und zugleich Hinweisgeber wirksam zu schützen».

CDU und CSU war in den Verhandlungen wichtig gewesen, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Auch fürchteten sie hohe Kosten für mittelständische Unternehmen durch die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung zur Bereitstellung anonymer Meldestellen und Kommunikationskanäle für Rückfragen.

Ein erster Gesetzentwurf war vom Bundesrat gestoppt worden. Die Ampel-Koalition hatte daraufhin ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten - um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können. Eine geplante Abstimmung dazu im Bundestag wurde dann im März von der Tagesordnung genommen.

Baden-Württembergs Vize-Regierungschef und Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte: «Wir haben hier an ganz entscheidenden Schrauben nachgezogen, so dass ich zuversichtlich bin, dass das Verhandlungsergebnis auch im Deutschen Bundestag und im Bundesrat eine entsprechende Mehrheit erhalten wird.» In der Sache habe man «ein von der Berliner Ampel ins Werk gesetztes Bürokratiemonster abgewendet».

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) sagte, für die Unternehmen gebe es zwar nun keine entsprechende Verpflichtung, das Bundesamt für Justiz werde die Möglichkeit zu anonymen Dialogen mit Hinweisgebern aber bereitstellen. «Wir gehen davon aus, dass dies die Unternehmen überzeugen wird, diese Möglichkeit auch freiwillig bei sich einzurichten», sagte der Bundestagsabgeordnete. Teil des nun erzielten Kompromisses ist unter anderem, dass das Höchstmaß der Geldbuße für Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben des Gesetzes halten von 100 000 Euro auf 50 000 Euro herabgesetzt wurde.

Gegen Deutschland läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die Bundesrepublik die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat. Der veränderte Entwurf soll auch deshalb schon an diesem Donnerstag im Bundestag behandelt werden. Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Vermittlungsergebnis. «Die Baustelle Hinweisgeberschutz, die uns die letzte Regierung hinterlassen hat, ist beseitigt», sagte Buschmann.

Hinweisgeberschutz: Bundestag und Bundesrat bestätigen und beschließen Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss

Der Kompromiss kommt dem Ziel eines angemessenen Hinweisgeberschutzes zumindest näher als der ursprüngliche Entwurf sagt der DEHOGA Bundesverband. Einige, auch vom DEHOGA kritisierte, Giftzähne seien gezogen worden. Das betrifft insbesondere die folgenden Punkte:

  • Der Arbeitgeber wird nicht verpflichtet, anonyme Meldeverfahren zu ermöglichen. Das entlastet vor allem mittelständische Unternehmen.
  • Hinweisgeber sollen Meldungen an eine interne Meldestelle gegenüber einer externen bevorzugen.
  • Der immaterielle Schadensersatzanspruch wird gestrichen.
  • Statt der bisherigen Maximalsumme i.H.v. 100.000 Euro gilt ein Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro.

Mit dem Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Es gab daher nicht die Möglichkeit, auf eine gesetzliche Regelung zum Hinweisgeberschutz zu verzichten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft, das wird voraussichtlich etwa Mitte Juni 2023 sein


Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.