«Hygienepranger»: Berlin beschließt «Saubere-Küchen-Gesetz»

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein «Saubere-Küchen-Gesetz» Restaurants, Cafés, Bäckereien, Imbissen oder Kantinen beschlossen. Gäste haben künftig die Möglichkeit, sich mithilfe eines Balkendiagramms im Eingangsbereich mit einem Farbverlauf von Grün über Gelb bis Rot einen schnellen Überblick zu verschaffen. Darauf markiert ein Pfeil, wie die amtliche Lebensmittelkontrolle das Restaurant oder Café einschätzt.

Die Veröffentlichungspflicht für das «Transparenzbarometer» gilt ab Anfang 2023. Das Abgeordnetenhaus beschloss das Gesetz am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken sowie der AfD. CDU und FDP enthielten sich.

Justiz- und Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) erinnerte im Plenum an Fälle, bei denen in Gaststätten Fischstücke in Schubladen, Essensreste auf dem Fußboden, Kakerlaken in Küchenecken oder Mäusekot in Lagerräumen entdeckt wurden. «Das darf so nicht sein.» Das neue Gesetz schaffe nun mehr Transparenz über die Einhaltung von Hygienevorschriften.

Die FDP kritisierte, es fehle für systematische Kontrollen an Personal, allenfalls Stichproben seien möglich. Auf die Nachkontrollen müssten Unternehmen außerdem unter Umständen wochenlang warten. Und weil es für sie keine Gelegenheit gebe, den Mangel auf «kurzem Weg» zu beheben, stehe der Betrieb an einer Art Pranger, wenn die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle veröffentlicht würden. Bedenken gab es auch bei der CDU. Der damit verbundene Personalaufwand sei unklar, bemängelte sie.

Die Grünen machten dagegen geltend, das Gesetz sei ein großer Schritt zu mehr Transparenz in Berliner Lebensmittelbetrieben. Das Balkendiagramm könne von Gastronomen außerdem auch zur Werbung genutzt werden - wenn das Kontrollergebnis positiv ist.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten noch andere Effekte: In Dänemark habe sich die Zahl der Beanstandungen in zehn Jahren halbiert. Die SPD erklärte, das Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2023 lasse den Betrieben genügend Vorlauf, sich vorzubereiten. Auch die kleinen Betriebe könnten sich so darauf einstellen.

Die Linke wies darauf hin, dass Berlin mit dem Gesetz ein weiteres Mal bundesweit Neuland betrete. «Noch lieber wäre es uns gewesen, wenn der Bund das getan hätte.» Dem pflichtete Senator Behrendt ausdrücklich bei: Ihm sei schleierhaft, wieso die Bundesregierung hier seit Jahren nichts unternommen habe. Eine Bundesregelung wäre auch aus seiner Sicht die noch bessere Alternative.

Dehoga: „Unmögliches Verhalten“ eines Senators

Vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kam im Vorfeld scharfe Kritik. Nicht wegen des Gesetzes an sich, sagte vor einigen Wochen  Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder, das unterstütze sein Verband ausdrücklich. Er wirft aber Verbraucher-Senator Dirk Behrendt und seinen Mitarbeitern "unmögliches" Verhalten vor.

Denn der Dehoga sei ursprünglich zugesichert worden, dass Betreiber ein Recht auf Nachkontrolle haben, bevor ein negatives Hygiene-Ergebnis öffentlich gemacht wird. Dieser Passus finde sich jetzt aber nicht mehr im Gesetzentwurf. Er sei aber notwendig, so Lengfelder, damit Betreiber wegen kleiner Fehler nicht sofort an den Pranger gestellt würden. "Wir fühlen uns regelrecht veräppelt", betonte der Dehoga-Geschäftsführer.

Aus der Senatsverwaltung heißt es dazu, der Betreiber könne eine unangekündigte Nachkontrolle beantragen, müsse aber in der Zwischenzeit das Ergebnis der ersten Kontrolle aushängen. Nach dem heutigen Senatsbeschluss geht der Gesetzentwurf jetzt weiter ins Abgeordnetenhaus. (Mit Material der dpa)


 

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