Initiative zieht für Corona-Entschädigung vor Verfassungsgericht

| Politik Politik

Die Betreiber eines Modegeschäfts in Bad Dürkheim sowie andere Unternehmer fordern vor dem Bundesverfassungsgericht Entschädigungen für Betriebsschließungen. Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Betreiber eines Modegeschäfts im pfälzischen Bad Dürkheim sowie andere Unternehmer fordern vor dem Bundesverfassungsgericht staatliche Entschädigungen für Betriebsschließungen und Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie. Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Eine zweite Klage soll im September folgen. Parallel wollen die Anwälte der Geschädigten in den einzelnen Bundesländern Klage erheben. Ihre Strategie zielt darauf ab, dass die Zivilgerichte diese Verfahren aussetzen und die Frage nach einer Entschädigungspflicht ebenfalls in Karlsruhe vorlegen.

Hintergrund ist, dass das Infektionsschutzgesetz nur dann eine Entschädigung vorsieht, wenn der Betriebsinhaber sich selbst angesteckt hat und deshalb zumachen muss. Bei den allermeisten Läden, Restaurants, Kinos, Clubs und Kneipen, die im März der Lockdown wegen der Ausbreitung von Covid-19 traf, war das nicht der Fall.

Die Soforthilfen sind für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein Modegeschäft in Rheinland-Pfalz, das zusammen mit einer Musikkneipe aus Magdeburg, einem Hamburger Lederwaren-Händler und einer Hotelkette hinter der ersten Verfassungsklage (Az. 1 BvR 1726/20) steht, bekam 15 000 Euro. Der verbleibende Schaden wird in der Beschwerdeschrift, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, mit rund 205 000 Euro beziffert. Außerdem sei im Lager Saisonware im Wert von ungefähr 150 000 Euro unverkauft liegengeblieben.

«Wir verkennen nicht, dass sich die Bundesregierung große Mühe gibt, soziale Härten zu minimieren», sagt der Potsdamer Staatshaftungsexperte Siegfried de Witt. Aber es brauche eine gesetzliche Regelung. «Die Mitglieder unserer Initiative sind an der Situation völlig schuldlos», ergänzt der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp. Sie hätten allein schließen müssen, um Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Gesundheitssystem zu entlasten.

Bisher haben die Verfassungsrichter die meisten Corona-Klagen, die direkt in Karlsruhe eingereicht wurden, ohne genauere Prüfung abgewiesen. Die Kläger wurden aufgefordert, erst den Rechtsweg zu erschöpfen, sich also vorher durch die Instanzen zu klagen.

Die Anwälte meinen, dass sie sich trotzdem ohne Umweg an das Verfassungsgericht wenden können. Alles andere sei sowieso sinnlos. Sie verweisen etwa auf ein Urteil des Landgerichts Hannover: Dort hatte der Inhaber eines Ausflugslokals vergeblich 10 000 Euro Entschädigung vom Land Niedersachsen eingefordert - für Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz lägen die Voraussetzungen nicht vor.

Rechtlich argumentieren die Anwälte vor allem mit dem Schutz des Eigentums im Grundgesetz. Die massiven Grundrechtseingriffe seien zwar möglicherweise gerechtfertigt gewesen. Sie seien aber nur verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich für die Betroffenen vorsehe. Dazu haben die Anwälte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch per Brief aufgefordert.

Dieser Ausgleich könnte niemandem den vollen Schaden ersetzen, müsste aus Sicht der Anwälte aber mindestens die Betriebskosten der Betroffenen decken. Es werde nicht verkannt, dass dies «erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt mit sich bringen wird», heißt es in einer dem Minister übersandten Analyse. Aber: «Dies ist der Preis der gewählten Strategie zur Bekämpfung der Pandemie.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.