Inklusiver Arbeitsmarkt - Bundestag beschließt Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf bis zu 720 Euro

| Politik Politik

Gestern hat der Bundestag in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen. Darin enthalten : Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen bezahlen müssen, die nicht genug schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Es gab zwar noch einige kleinere Änderungen im Gesetz. Der zentrale Kritikpunkt des DEHOGA blieb aber unverändert: Die Verteuerung der Ausgleichsabgabe und die Neueinführung einer sog. „vierten Staffel“.

Der DEGHOGA erläutert: Schon bisher ist die Abgabehöhe gestaffelt. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis 40 Arbeitsplätze muss ein schwerbehinderter Arbeitnehmer beschäftigt werden, bis 60 Arbeitsplätze zwei. Wird diese Beschäftigungsquote nicht erreicht, wird die Ausgleichsabgabe fällig. Je weniger schwerbehinderte Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto höher ist die Abgabe, die es für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz bezahlen muss.

 

Die Ampelkoalition erhöht nun den Druck auf Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Für sie werden dann 720 Euro jährlich für jeden Arbeitsplatz fällig, der rechnerisch mit einer schwerbehinderten Person besetzt sein müsste. Auch die anderen drei Staffeln erhöhen sich, und zwar auf 140, 245 bzw. 360 Euro (je nach erreichter Beschäftigungsquote) pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Mai 2023 damit befassen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.