Jeder, der nach Baden-Württemberg einreist, kann sich testen lassen

| Politik Politik

Ob mit dem Flieger, mit Bus, Bahn oder dem Auto - künftig soll sich jeder, der nach Baden-Württemberg einreist, innerhalb der folgenden 72 Stunden auf Corona testen lassen können. Das teilten das Sozialministerium, das Verkehrsministerium und der Stuttgarter Flughafen am Montag mit. Am Flughafen nahm das erste große Testcenter am Montag den Betrieb auf. Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) stellt dafür die Fläche bereit; die medizinischen Aufgaben werden vom Airport Medical Center gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) übernommen.

«Ich freue mich, dass wir am Flughafen in Stuttgart, aber auch in Friedrichshafen und am Baden-Airpark, zügig Teststellen für Reiserückkehrer einrichten konnten,» sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Wichtig sei nun, dass die Tests auch wirklich wahrgenommen würden. Man appelliere gerade vor dem Hintergrund der derzeit in Baden-Württemberg wieder ansteigenden Infektionszahlen eindringlich an die Eigenverantwortung und Vernunft aller Reisenden, sich umsichtig zu verhalten. «Nur so können wir die Infektionszahlen auch im Herbst auf einem niedrigen Niveau halten.»

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) appellierte an die Reisenden: «Unser klares Ziel ist es, die zweite Welle durch vorsorgende Tests und gegebenenfalls durch Quarantäne zu vermeiden.» Wichtig sei vor allem, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten testen ließen. «Jeder und jede muss sich verantwortungsvoll beteiligen.»

Über das Ergebnis des jeweiligen Tests werden die Passagiere über eine App informiert. Positiv getestete Personen sollen außerdem direkt vom Gesundheitsamt informiert werden. Die Tests sollen flexibel gehandhabt werden; wer etwa mit dem Auto einreist, soll sich trotzdem am Flughafen testen lassen dürfen.

Lob, aber auch mahnende Worte gibt es seitens des Südwest-Ablegers der Krankenkasse AOK. Man begrüße die Testpflicht gerade auch bei Reiserückkehrern ohne Corona-Symptome - dies sei sinnvoller Schutz der Bevölkerung. Allerdings seien die Tests auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. «Die Kosten können nicht den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen und den Arbeitgebern auferlegt werden.» Auch die privaten Krankenversicherungen müssten sich an den Lasten der Pandemie stärker beteiligen, forderte die AOK.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.