Kurzarbeit: Verlängerung aktueller Regelungen bis Ende September angekündigt

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Die Bundesregierung will die in der Corona-Krise geltenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit zunächst für weitere drei Monate gewähren. «Wir verlängern die derzeitigen Regeln der Kurzarbeitergeldverordnung zunächst bis Ende September. Wenn es notwendig ist, werden wir darüber hinaus auch weiter verlängern», sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Das gebe den Unternehmen in dieser schwierigen Phase Planungssicherheit und Perspektive.

Konkret geht es um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit, die bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen werden. Diese Regelung soll nun weitere drei Monate gelten. Zudem reicht es für die Anmeldung von Kurzarbeit aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgehen ein Drittel.

Das «Handelsblatt» (Samstag) berichtete unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, die zusätzlichen Kosten für die Bundesagentur für Arbeit (BA) würden auf knapp 2,6 Milliarden Euro beziffert, wovon 1,4 Milliarden Euro auf die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge entfielen.

Da vom Lockdown betroffene Betriebe ihre Geschäftstätigkeit erst nach und nach wieder hochfahren könnten, wäre ohne eine Verlängerung der Maßnahmen «verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heiße es in dem Papier. Heil sagte dazu dem RND: «Kurzarbeit ist teuer, aber Arbeitslosigkeit ist teurer - für die Bundesagentur für Arbeit und für die gesamte Gesellschaft.» (dpa)


 

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